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Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Deshalb begegnet man immer wieder der Auffassung, dass man sich ohne gesetzliche oder private Krankenversicherung strafbar macht. Doch was ist wirklich dran an den Gerüchten? Und was sollte man tun, wenn man nicht bei einer Krankenkasse gemeldet ist? Hier gibt es die wichtigsten Antworten.
Diese Folgen hat eine fehlende Krankenversicherung
Seit 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich jeder Bundesbürger gesetzlich oder privat krankenversichern muss. Dennoch muss man sich zunächst einmal keine Sorgen über Rechtsfolgen machen, wenn man dem nicht nachkommt. Strafbar macht man sich ohne Versicherung nicht. Allerdings muss man an anderer Stelle mit Konsequenzen rechnen:
- In der Zeit ohne Versicherung häufen sich Beitragsschulden an. Diese können im Zweifelsfall vom Zoll eingetrieben werden.
- Die Versicherer können Säumniszuschläge erheben.
- In Notfällen und bei Schwangerschaften kann nur dir Grundversorgung sichergestellt werden.
Da die Krankenversicherung ein verpflichtender Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist, fallen Beiträge auch dann an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Kehrt man nach einiger Zeit in die Krankenversicherung zurück, muss man die offenen Beträge begleichen. Das kann vor allem für Personen in finanziellen Notlagen gravierende Folgen haben.
Kann man ohne Krankenversicherung zum Arzt gehen?
Ja. Wenn man gesundheitliche Probleme hat, kann man auch ohne Krankenversicherung einen Arzt aufsuchen. Allerdings gibt es in diesem Fall Einschränkungen.
Bei schwerwiegenden akuten Problemen kommt die Krankenkasse zwar im Normalfall für die Behandlung auf, allerdings ist es immer eine Einzelfallentscheidung, was tatsächlich als Notfall zählt. Alle Leistungen, die über die absolute Notwendigkeit hinausgehen, müssen von dem Versicherten selbst bezahlt werden.
Was ist zu tun, wenn man nicht krankenversichert ist?
Grundsätzlich gilt: So schnell wie möglich in die Krankenversicherung zurückkehren. So vermeidet man die Anhäufung von Schulden und Einschränkungen bei der Versorgung.
War man vorher privat versichert, muss man wieder in die Private Krankenversicherung (PKV). Wer gesetzlich versichert war, kehrt in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück. Die ehemalige Krankenkasse ist verpflichtet, den Antragsteller wieder aufzunehmen. Wer vorher nicht versichert war, muss sich nun selbst eine Krankenkasse wählen. Um eine Kasse mit den passenden Leistungen und möglichst niedrigem Zusatzbeitrag zu finden, kann man eine Vergleichsplattform nutzen. Hier kann man sich zum Beispiel eine ausführliche Leistungsübersicht der DAK ansehen.
Danach geht es an die Begleichung der Schulden. Wenn Sie die Beitragsrückstände (GKV) bzw. die Prämienzuschläge (PKV) nicht sofort begleichen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Manche Kassen bieten eine Ratenzahlung an. Teilweise verzichten sie auch auf Säumniszuschläge, bieten Beitragsnachlässe oder Rabatte auf Prämienzuschläge an. Am besten sind die Chancen auf Nachlässe, wenn man in der Zeit ohne Versicherung keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wie hoch fallen die Nachzahlungen üblicherweise aus?
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe der Nachzahlung mit zehn Prozent des beitragspflichtigen Einkommens kalkuliert. In der Privaten Krankenversicherung ist sie vom jeweiligen Tarif abhängig. Für das erste halbe Jahr ohne Krankenversicherung muss man die Prämienzuschläge in voller Höhe bezahlen. Für jeden weiteren Monat wird ein Sechstel des Prämienzuschlags berechnet.
Hinweis: Bei der Krankenkasse angehäufte Schulden verjähren vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem sie angefallen sind. Wenn die Krankenkasse eine Zwangsvollstreckung eingeleitet hat, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Gesetzliche Grundlage ist § 25 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV).