Der umfangreiche Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen deckt notwendige Vorsorgemaßnahmen und die Behandlungen von Krankheiten im Wesentlichen ab. Allerdings wird nicht alles von den Krankenkassen übernommen. Auf operation.de erfahren Interessierte, welche medizinischen Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der Kassen sind.
Gesetzliche Leistungen und ihre Grenzwerte
Wer krank ist, geht zum Arzt und wird behandelt, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen: dies ist der Regelfall. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, da nicht jedes Medikament, nicht jede Behandlungsmethode, nicht jede Art einer Vorsorgeuntersuchung von den Krankenkassen übernommen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Diagnostik und Rehabilitation und zahlt im Falle von längerer Krankheit ein Krankengeld. Da besonders die moderne Gesundheitsmedizin nicht ganz billig ist, ist die Krankenkasse alleine aus Gründen der Wirtschaftlichkeit jedoch nicht dazu gezwungen, alle Leistungen zu übernehmen. Einige Leistungen fallen in eine gewisse Grauzone, hier kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, muss sie aber nicht – oft ist dies auch abhängig von dem ausgewählten Tarif des Patienten. Hierunter fallen zum Beispiel alternative Heilbehandlungen und Medikamente oder Akupunktur. Wer seinen Versicherungsumfang und Leistungskatalog erweitern möchte, sollte Tarife für Krankenzusatzversicherungen vergleichen. Wer keine Zusatzversicherung hat, muss die Kosten für nicht übernommene Leistungen selbst finanzieren.
Grenzen der medizinisch notwendigen Behandlungen
Von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art oder plastische Operationen, also Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit. Auch Leistungen von Ärzten, welche ausschließlich Privatpatienten behandeln, können nicht übernommen werden. Wer sich privat auf Fernreise begibt, muss Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen aus eigener Tasche zahlen. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes gibt es keinen Anspruch auf eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer. Auch die vollständigen Kosten für Zahnersatz werden von den Kassen nicht mehr übernommen, sondern lediglich geringe Zuschüsse gezahlt.
Eine Kostenerstattung für Eigenbluttherapie, Sauerstoff- oder Magnetfeldtherapie ist nicht möglich. Das gleiche gilt auch für die Behandlung beim Heilpraktiker. Viele Ärzte empfehlen diverse Vorsorgemaßnahmen wie die Messung der Knochendichte und des Augendruckes zur Früherkennung des Risikos einer Osteoporose oder eines Glaukoms. Solche Untersuchungen werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch die professionelle Zahnreinigung als Vorsorgemaßnahme gegen ernsthafte Zahnerkrankungen und frühzeitigen Zahnverlust ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Ebenso ein wichtiger Punkt, welcher unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden sollte: die Krankenversicherung im Ausland. Im europäischen Ausland ist die Versicherung von der Krankenkasse soweit geregelt, wie sie medizinisch notwendig ist. Wer jedoch außerhalb der EU verreist, benötigt zwingend eine private Versicherung für den Gesundheitsschutz und die Behandlung im Ausland.