Wenngleich ein Treppenlift kein Hilfsmittel im engeren Sinn einer Krankenkasse darstellt, handelt es sich bei ihm doch um einen Gegenstand, der in vielen Fällen nicht unwesentlich zur Verbesserung des Wohnumfelds beiträgt. Denken Sie nur daran, dass er
- die Mobilität innerhalb des Hauses erleichtert,
- dazu beiträgt, bereits bestehende gesundheitliche Probleme nicht noch weiter zu verstärken
- oder die häusliche Pflege zu ermöglichen beziehungsweise deutlich zu vereinfachen.
Bevor es um einen ganz konkreten Einbau geht, steht natürlich die Betrachtung Ihrer lokalen Gegebenheiten im Fokus. Schließlich unterscheiden sich die Architektur und der Innenausbau vieler Häuser voneinander. Wie breit und wie hoch ist die Treppe? Gibt es Kurven oder liegt sogar eine Wendeltreppe vor? Aus welchem Material ist die Treppe? Und soll der Lift gegebenenfalls auch für einen Rollstuhl nutzbar sein? Alles Fragen, die individuell geklärt werden müssen. Es gibt aber auch eine Frage, die sich allen potenziellen Treppenlift-Besitzern und somit auch Ihnen früher oder später stellen wird.
Muss ich den Treppenlift komplett selbst bezahlen?
Je nach Modell unterscheidet sich der Preis von Treppenlift zu Treppenlift deutlich. Das liegt in der Natur der Sache und sollte Sie nicht zu früh abschrecken. Denn Treppenlifte Krankenkasse und Förderungen brauchen sich nicht prinzipiell auszuschließen.
Grundvoraussetzung für einen Finanzzuschuss von der Krankenkasse oder Pflegeversicherung ist der Nachweis eines Pflegegrads durch eine Einstufung des medizinischen Diensts und dessen Anerkennung durch eine Versicherung. Die damit verbundene potenzielle maximale Förderung für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme beträgt pro Person 4.000 €. Für ein Paar wären demzufolge 8.000 € möglich. Aber Achtung: Wie hoch genau der individuelle Pflegekostenzuschuss ausfällt, klärt sich erst bei der individuellen Begutachtung durch den medizinischen Dienst vor Ort.
Worauf ist bei der Antragstellung für einen Treppenlift zu achten?
Bei der Antragstellung möglichst geschickt vorzugehen, nimmt zwar einige Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch. Gleichzeitig erspart es Ihnen viele Probleme, die sich bei einem voreiligen Handeln auftun könnten.
Bedenken Sie, dass die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme in der Regel nur dann weiterbearbeiten, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Treppenlift gekauft und eingebaut wurde. Das liegt daran, dass die Krankenkassen Wert darauf legen, dass verschiedene Fachbetriebsangebote eingeholt wurden. In eine nächsten Schritt geht es für die Krankenkassen bei einer Ortsbegehung darum, die örtlichen Gegebenheiten genau abzuwägen und eine präzise Preiskalkulation anzufertigen.
Somit gelten für eine zügige Bearbeitung und eine potenziell erfolgreiche Genehmigung folgende Eckpunkte: Fangen Sie rechtzeitig an, um nicht in Zeitdruck zu geraten. Eine Beratung in Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus erleichtert es den Treppenlift-Fachbetrieben, nachvollziehbare Angebote zu erstellen. Und beschränken Sie sich bei den technischen Optionen auf das beschränkt, was die Krankenkassen bereits ohne große Diskussion zahlen. Auf diese Weise werden Sie mit Ihrem Antrag deutlich eher Erfolg haben.
Aber auch hier noch einmal Achtung: Zuweilen kommt es vor, dass sich die Krankenkasse als nicht zuständig entpuppt oder nicht der ideale Ansprechpartner ist. Unter diesen Umständen – und auch im Falle einer Nicht-Bewilligung des Pflegekostenzuschusses, kann es sich für Sie lohnen, sich an alternative Stellen zu wenden.
Welche weiteren Kostenträger sind unter Umständen im Hinblick auf einen Zuschuss für einen Treppenlift noch relevant?
Hierzu zählen unter anderem
- die Pflegeversicherung, die beim Nachweis der Notwendigkeit zur Zuschuss-Leistung verpflichtet ist, sofern zumindest ein Pflegegrad-Stufe-1-Nachweis
- die Unfallversicherung, sofern im Zuge der Unfallüberprüfung ein berechtigter Anspruch auf einen Treppenlift festgestellt wurde.
- die Haftpflichtversicherung einer weiteren Person, wenn letztere nachweislich den Bedarf für einen Treppenlift ausgelöst hat. Dies wird aber meist in langwierigen Einzelfallverfahren überprüft.
Zudem können die Berufsgenossenschaft, die KfW-Förderbank, die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt im Rahmen einer angestrebten Treppenlift-Kostenübernahme oder -Bezuschussung ebenfalls infrage kommen.
Fazit
Prüfen Sie mit ausreichend Vorlauf, wer für Ihre Alltagsunterstützung ein interessanter Ansprechpartner sein könnte und stellen Sie berechtigte, nachvollziehbare Ansprüche. Dann stehen Ihre Chancen gut, sich schon bald über einen bezuschussten oder sogar vollständig bezahlten Treppenlift zu freuen.