Die Pressekonferenz des Gesundheitsministers Alain Berset und der Direktorin des Bundesamts für Gesundheit, Anny Lévy, in Bern hat auch über die Grenzen der Schweiz hinaus für Aufsehen gesorgt. Grund hierfür ist eine Ankündigung gewesen, die vor allem bei vielen einheimischen Menschen für Empörung sorgte: Im kommenden Jahr sollen die Prämien der Krankenkassen um 6,6 % steigen!
Konsumentenschützer und Unternehmen aus der Gesundheitsbranche sind erzürnt
Verschiedene Institutionen forderten jüngst öffentlich die Aktivierung von Maßnahmen, die die Haushalte entlasten können. Gleichzeitig wurde an die Regierung appelliert, einen Regulierungsstopp im Gesundheitswesen durchzusetzen und für Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich zu sorgen.
Sogar der Berufsverband für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz, FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum), zeigte sich von dem Entschluss wenig begeistert und bezeichnete die Entscheidung gar als „happig“. In einer Mitteilung tat der Verband kund, dass ein solch enormer Prämienanstieg überhaupt nicht notwendig sei.
Zwei auf den Weg gebrachte Reformen würden die potentiell anstehende Mangellage im Gesundheitswesen abfedern und hierdurch einen umzusetzenden Anstieg der Prämien merklich in die Ferne rücken. Hierbei handele es sich um die einheitliche Finanzierung von Leistungen auf ambulanter und stationärer Ebene, ebenfalls um die Durchsetzung des neuen Tarifs für Ärzte namens „Tardoc“.
Vier Jahre ist die Krankenkassenprämie stabil geblieben
Von 2018 bis 2022 blieb der Prämienanstieg mit jährlich 1,5 % auf einem relativ geringen Niveau und erhitzte deshalb auch keine Gemüter. Auch die Steigerung um jährlich 3,8 % zwischen den Jahren 2013 und 2018 wurde weitestgehend angenommen oder zumindest geduldet. Im Vergleich mit den Steigerungen in den Vorjahren lässt die Ankündigung des Anstiegs um 6,6 % nun die Gemüter in nahezu jedem Kanton erhitzen.
Als Grund für den unverhältnismäßigen Sprung wurde die Corona-Pandemie genannt, die eine Art „Nachholeffekt“ ergeben habe und des Weiteren zu einem starken Wachstum hinsichtlich der Gesundheitskosten führte. Die massive Beanspruchung des Gesundheitssystems erfordere laut des Bundesrats nun ein entsprechendes Handeln.
Krankenversicherte können und sollen aktiv werden
Ein Wechsel der Grundversicherung stehe jedem frei. Behilflich sollen die Krankenversicherer sein, die ihre Versicherten bis Ende Oktober über die neuen Prämien im kommenden Jahr schriftlich informieren müssen. Bei Bedarf habe man als Versicherter wiederum eine Frist bis Ende November, um einen Wechsel vorzunehmen oder des bestehende Versicherungsmodell auf Wunsch optimieren zu lassen.
Grundsätzlich muss jede Krankenversicherung im Rahmen der Grundversorgung jede Person aufnehmen, die einen Vertrag abschließen möchte. Schaut man sich als Interessent nun im Dschungel der Anbieter um, dann kann es vor allem für Laien schnell ziemlich unübersichtlich werden. Sinnvoll ist deshalb vorab die Benutzung von einem Krankenkassen Prämienrechner, mit welchem sich schnell übersichtliche Vergleiche anstellen lassen.
Eine Beratung durch die Krankenkassen, die sich spezifisch auf konkrete Fragen zu den Versicherungspolicen im Jahr 2023 fokussiert, erfolgt ohne Gebühren für Nachfragende. Fühlt man sich zudem mit der angebotenen Prämie unsicher, dann kann man eine Prüfung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Anspruch nehmen. Erste Informationen stellt das BAG übrigens auf seiner Website parat, wo bereits die Antworten zu den häufigsten Fragen nachzulesen sind. Ersichtlich sind des Weiteren alle Möglichkeiten für eine persönliche Kontaktaufnahme.