Die Versicherung trägt die Nachbehandlungskosten, da die Krankenkasse diese Kosten gar nicht oder nur teilweise übernimmt.
Der Grund für diese Regelung ist die Gesundheitsreform im Jahr 2007 und führte zu einem Nachteil für Patienten. An die Nachbehandlungskosten müssen Patienten der gesetzlichen Regelung zufolge beteiligt werden.
Die kosmetische Operation wird von bewährten Chirurgen durchgeführt, die sich auf Ästhetische und Plastische Chirurgie spezialisiert haben. Ein solcher Eingriff ist meist mit einem geringen Risiko verbunden.
Kurzbeschreibung Folgekostenversicherung
Gesetzliche und privat Versicherte, sowie Beihilfeempfänger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können eine Folgekostenversicherung abschließen.
Der Facharzt sollte mit der Versicherungsgesellschaft als Partnerarzt kooperieren. Der Versicherungsbeginn startet mit dem Tag der Behandlung, die versichert wurde.
Der Abschluss einer Folgekostenversicherung kann bis zu 24 Stunden vor Behandlungsbeginn erfolgen und der Versicherungsschutz gilt für ein bis fünf Jahre. Nach Laufzeitende endet der Schutz automatisch.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Operationsart und die Versicherung sofort gültig.
Die Maximalkosten liegen bei bis zu 300.000 Euro. Im Komplikationsfall erfolgt in der Regel eine zeitnahe Auszahlung auf das Konto des Patienten.
Was wird versichert?
Jede kosmetische Operation kann versichert werden, wobei die Versicherung meist nur für Behandlungen in Deutschland gültig ist.
Je nach Versicherungsanbieter werden auch Kosten für kosmetische Eingriffe durch Zusatzoptionen im Ausland übernommen.
Bei Eintritt einer Leistung erfolgt eine Übernahme der Rückforderungsansprüche der Krankenversicherung.
Wie hoch die Kostenbeteiligung ist, dies hängt entschieden von der Versicherung ab.
Von der Folgekostenversicherung werden Komplikationen nicht übernommen, falls dies mit der versicherten Operation nicht im Zusammenhang stehen sollten.
Vertragsänderungen
Eine Änderung der Versicherung ist möglich und eröffnet die Option, etwa einen Arztwechsel durchzuführen.
Der Arztwechsel muss verpflichtend vor einer Operation gegenüber der Versicherungsgesellschaft angekündigt werden.
Wenn sich ein OP-Termin wegen persönlicher oder gesundheitlichen Ursachen verschieben sollte, ist eine Meldung beim Anbieter zwingend vorgeschrieben.
Sollten nach einer OP Folgen eintreten und eine medizinische Behandlung erfordern, muss der Versicherte die Versicherung unter Einhaltung von Meldefristen darüber rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Operationsarten
Je nach Versicherungsanbieter werden die Kosten eine Fettabsaugung, Brustvergrößerung, Ohrenkorrektur, Brustverkleinerung, Nasenkorrekturen, Gesichtsstraffung und weitere Operationsarten übernommen.
Fazit
Eine Schönheitsoperation ist mit hohen Kosten verbunden und die Krankenkasse übernimmt die Operationskosten in der Regel nicht komplett.
Der Abschluss einer Folgekostenversicherung federt die finanziellen Folgen einer Nachbehandlung ab, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung stehen.
Im Ergebnis ist eine Folgekostenversicherung vor allem für körperbewusste Menschen empfehlenswert, die mit einer Schönheitsoperation ihr Leben verbessern wollen oder eine derartige Operation aus gesundheitlichen Gründen benötigen.
Die Kosten der speziellen Versicherung sind mit einem jährlichen Beitrag überschaubar und ein Abschluss sinnvoll.