Der Mensch wird grundsätzlich immer älter, zumindest in westlichen Gesellschaften. Wie in der Welt nachzulesen, sterben Männer heute durchschnittlich mit 78 Jahren, Frauen sogar erst mit 83. Wie die Zukunft aussieht, ist umstritten, es gibt allerdings viele Stimmen in der Forschung, die von einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung ausgehen.
Diese Entwicklung ruft nicht nur positive Gefühle hervor. Denn mit dem Alter steigt auch die Gefahr, pflegebedürftig zu werden. Dieser Zustand bringt nicht nur starke Einschränkungen in der Lebensqualität mit sich, sondern auch hohe Kosten. Die Angst ist groß bei vielen Menschen, dass das Geld für eine angemessene Pflege nicht vorhanden ist, sollte diese notwendig werden.
Doch wie hoch sind Pflegekosten eigentlich genau, was zahlt die Krankenkasse und welche Möglichkeiten gibt es, für den Ernstfall vorzusorgen?
Pflegekosten – was zahlt die Krankenkasse?
Welchen Anteil an den Pflegekosten die Krankenkasse übernimmt, ist im Gesetz genau geregelt. Allerdings wird sich dies ab 2017 ändern. Die anstehende Pflegereform reformiert das System von Grund auf.
Derzeit wird Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine von drei Pflegestufen zugewiesen. Was genau unter Pflegebedürftigkeit zu verstehen ist, ist übrigens im Pflegeversicherungsgesetz § 14 SGB XI geregelt.
In welche Pflegestufe der Betroffene eingeteilt wird, hängt vom Grad seiner Bedürftigkeit ab. Daraus wiederum resultieren seine Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse. Wird der Pflegebedürftige zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, werden die dafür entstehenden Kosten gemäß der ihm zustehenden „Pflegesachleistungen“ gedeckt. Übernehmen Angehörige die Pflege, spricht man von „Pflegegeld“.
Derzeit haben Betroffene laut pflegebetreuung24.com Anspruch auf folgende Unterstützung:
Pflegestufe | Pflegesachleistungen | Pflegegeld |
---|---|---|
O (keine wirklich Pflegestufe, sondern „ zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“) | Maximal 231 Euro | Maximal 123 Euro |
1 | Maximal 468 Euro | Maximal 244 Euro |
2 | Maximal 1.144 Euro | Maximal 458 Euro |
3 | Maximal 1.612 Euro | Maximal 728 Euro |
Härtefall | Maximal 1.995 Euro | Nicht möglich |
Zusätzlich können in den Pflegestufen 2 und 3 Zusatzleistungen beantragt werden. Außerdem sind Zuschüsse für eine „Wohnungsanpassung“ möglich. Wer sich für vollstationäre Pflege entscheidet, erhält zwischen 1064 und 1995 Euro im Monat.
Ab 2017 werden die bisher gültigen drei Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Der jeweilige Pflegegrad, der einem Betroffenen zugeteilt wird, wird über ein Punktesystem berechnet, das sich – so wie bei den Pflegestufen auch – nach dem Grad der Bedürftigkeit richtet. Anschließend erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Pflegegeld |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 | 125 |
Pflegegrad 2 | 689 | 316 |
Pflegegrad 3 | 1298 | 545 |
Pflegegrad 4 | 1612 | 728 |
Pflegegrad 5 | 1995 | 901 |
Die Leistungen für vollstationäre Pflege unterscheiden sich teilweise von diesen Sätzen.
Als maßgeblicher Unterschied zwischen neuem und altem System lassen sich vor allem Verbesserungen der Pflegesachleistungen feststellen. So erhalten Menschen, die bisher der Pflegestufe 0 zugeordnet wurden, nun im Rahmen des Pflegegrads 2 rund 450 Euro mehr als bisher.
Dagegen müssen Betroffene mit den bisherigen Pflegestufen 1 und 2, die sich für eine vollstationäre Pflege entscheiden, mit finanziellen Einschränkungen rechnen. In der Pflegestufe 1 beziehungsweise dem Pflegegrad 2 betragen diese immerhin fast 300 Euro.
Wie teuer ist die Pflege
Die entscheidende Frage, die sich Menschen stellen, wenn sie sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit im Alter beschäftigen, lautet oft: Reicht das Geld? Leider muss diese Frage für all diejenigen verneint werden, die sich allein auf die Unterstützung verlassen, die Ihnen von der jeweiligen Krankenkasse zusteht.
Die tatsächlich anfallenden Kosten für Pflege hängen von vielen Faktoren ab, vor allem
- den notwendigen Leistungen
- der Art der Pflege (durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte)
- dem Ort (zu Hause oder eine entsprechende Einrichtung)
Unabhängig von diesen Einzelfaktoren fallen die Kosten im Regelfall deutlich höher aus als die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen. Bei den bisherigen Pflegestufen ergaben sich ungefähr folgende Versorgungslücken im Rahmen einer ambulanten Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst:
- Pflegestufe 1: 400 Euro
- Pflegestufe 2: 900 Euro
- Pflegestufe 3: 2000 Euro
Bei stationärer Pflege fiel die Deckungslücke in Pflegestufe 1 und 2 noch größer aus. Wie ein Blick auf die Zuwendungen im Rahmen der neuen Pflegegrade aufzeigt, wird auch die anstehende Pflegereform diese Lücken keineswegs schließen, höchstens geringfügig kleiner machen. Dann stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommt.
Lohnen sich Pflegeversicherungen
Oft sind Kinder in der Pflicht, wenn ihre Eltern von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Wie die FAZ ausführt, ist diese Pflicht sogar gesetzlich verankert. Zumindest, wenn es sich erwachsene Kinder leisten können, können sie Ihren Eltern die Unterstützung nicht verweigern.
Nicht jeder allerdings fühlt sich wohl angesichts der Aussicht, dass ihn im Alter die eigenen Kinder versorgen müssen oder er von Sozialhilfe abhängig ist – abgesehen davon, dass auch im Alter die Lebensqualität steigt, hat man mehr Geld zur Verfügung, zum Beispiel für ein besonders gut ausgestattetes Pflegeheim.
Eine Möglichkeit, für den Ernstfall vorzusorgen, sind private Pflegeversicherungen. Diese bringen mehrere Vorteile mit sich:
- Über eine regelmäßige Einzahlung kann ein Polster für das Alter angespart werden.
- Mittlerweile unterstützt der Staat Menschen, die eine private Pflegeversicherung abschließen, mit 60 Euro Zuschuss im Jahr.
- Wer diese „Pflege-Riester“ in Anspruch nimmt, muss vom Versicherer ohne Gesundheitsprüfung übernommen werden.
- Vor allem gesunde und junge Menschen haben beim Abschluss einer Pflegeversicherung eine reiche Auswahl zwischen verschiedenen Angeboten.
Kritiker der privaten Pflegezusatzversicherung beklagen vor allem, dass diese für einkommensschwache Menschen kaum erschwinglich ist. Die staatliche Zusatzunterstützung von 5 Euro im Monat ändert daran kaum etwas. Immerhin ermöglicht sie es jedoch älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen, überhaupt eine private Pflegeversicherung zu erhalten. Andernfalls werden diese nämlich in der Regel einfach abgelehnt. Dafür müssen Betroffene, die auf die staatliche Unterstützung zurückgreifen, im Ernstfall mit geringeren Leistungen rechnen als bei normalen Pflegezusatzversicherungen ohne Zuzahlung – außer sie entscheiden sich wiederum für einen Ergänzungstarif.
In jedem Fall gilt: Wer sich privat absichern möchte, sollte früh damit beginnen. Denn mit dem Alter steigen auch die Beiträge. Außerdem erhöht sich dann die Gefahr von Erkrankungen, die die Auswahl des Versicherers deutlich einschränken.
Natürlich gibt es auch Alternativen zu dieser Form der Vorsorge. Dazu gehört die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden. Auch eine Immobilie ist gut dazu geeignet, für das Alter vorzusorgen.
Wer sich früh mit dem Thema Pflegebedürftigkeit beschäftigt, ist im Vorteil
Ob Pflegebedürftigkeit im Alter zur Kostenfalle wird, hängt von vielen Faktoren ab. Vorbeugen lässt sich durch Rücklagen oder eine private Zusatzversicherung. Wer Schwierigkeiten hat, Letztere zu bekommen, kann auf die Variante mit staatlicher Unterstützung zurückgreifen.
Dabei lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Denn die Kosten für die Vorsorge steigen mit dem Alter und mit eventuellen Vorerkrankungen. Wer dagegen einfach darauf vertraut, dass er im Alter rüstig bleibt, geht ein hohes Risiko ein, das seine engsten Verwandten mittragen.