Die wenigsten Menschen denken mit Freude an einen Zahnarztbesuch, ein unbehagliches Gefühl in der Magengegend begleitet viele auf dem Weg in die Zahnarztpraxis. Zahnärzte sind sich dieser Tatsache wohl bewusst und haben vielfältige Möglichkeiten es ihren Patienten angenehmer zu gestalten, das beginnt bereits beim Telefonservice bzw. dem Betreten der Praxis.
Der Zahnarztbedarf umfasst neben der Einrichtung der Praxisräume auch die Ausstattung mit modernsten Geräten und Equipment. Was sollte diesbezüglich berücksichtigt werden?
Den Patienten in den Mittelpunkt stellen
Bei der Ausstattung einer Zahnarztpraxis müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden. Die Ansprüche moderner Patienten sind in vielfältiger Hinsicht gestiegen, nicht nur hinsichtlich der Serviceleistungen, sondern auch in Bezug auf den Komfort in der Praxis. Das Gesamtdesign einer Praxis kann durchaus ein Kriterium sein, welches Patienten bei der Auswahl ihres Zahnarztes oder ihrer Zahnärztin beeinflusst.
Bei der Neueinrichtung einer Praxis werden in der Regel aktuelle Einrichtungstrends berücksichtigt und neuwertige Geräte angeschafft. Schwieriger verhält es sich dann, wenn eine Praxis schon länger besteht und die Einrichtung sowie das Equipment bereits ein wenig in die Jahre gekommen ist. Auch wenn die Funktionalität aller Gerätschaften gegeben ist, Nostalgie ist in modernen Praxen allerdings (ausgenommen sind Fotos oder Ausstellungsstücke) fehl am Platz. Zwar spielt die Kompetenz des Arztes in der Regel in jedem Fall die wichtigste Rolle, allerdings können es sich die wenigsten Ärzte leisten, ausschließlich Stammpatienten zu untersuchen und zu behandeln. Was also ist wichtig, wenn eine Zahnarztpraxis schon ein wenig in die Jahre gekommen ist?
Ein Patient möchte, unabhängig von der Art und Ursache seines Gesuches nach dem neusten Stand der Technik und Forschung behandelt werden. Eine altmodische oder nicht mehr zeitgemäße Einrichtung können Patienten aber genau den gegenteiligen Eindruck vermitteln, unabhängig davon ob dieser letztlich stimmt oder nicht.
Dreh- und Angelpunkt – der Empfangsbereich
Ob Zahnarztpraxis, Krankenhaus, Restaurant oder Hotel – wenn der Empfangsbereich nicht einladend wirkt, spielt es für Patienten oder Gästen in der Regel keine große Rolle, wie die weiteren Räumlichkeiten gestaltet sind. Dieser Vergleich mag zwar hinken, da bei Arztbesuchen in vielen Fällen akute Dringlichkeit für die Patienten besteht, es darf allerdings bezweifelt werden, ob er sich durch den Gesamteindruck zu einem zweiten Besuch entschließen wird. Der erste Eindruck zählt, und so ist es auch bei Arztpraxen. Wenn die
Allgemein sollte ein Empfangsbereich hell und offen gestaltet sein. Weitere Aspekte, die insbesondere bei Arztpraxen berücksichtigt werden sollten, sind klare Orientierung (etwa durch Beschilderung) und vor allem Diskretion. Niemand möchte eine Praxis betreten, in der alle anderen Besucher mitbekommen, wer man ist und welche Beschwerden einen dazu veranlassen herzukommen. Zwar können einzelne Sitzgelegenheiten auch im Empfangsbereich aufgestellt werden, Ein oder mehrere separate Wartezimmer, in denen Besucher ihre Wartezeit in Ruhe verbringen können sollten zur Verfügung stehen.
Der Wartebereich
Selbstverständlich sollte die Wartezeit den Patienten nicht nur möglichst kurz, sondern vor allem auch möglichst angenehm gestaltet werden. Es ist kaum förderlich, dass Wartende von dem betriebsamen Treiben an der Rezeption oder den akustischen Eindrücken aus den Behandlungszimmern viel mitbekommen. Wie bei allen Praxisräumen sollte vor allem in den Wartezimmern auf eine entsprechende Schalldämmung geachtet werden.
Darüber hinaus sollte man den Wartenden auch Gelegenheit geben sich zu beschäftigen. Ein gut sortiertes Sortiment an Zeitungen und Zeitschriften, Informationsmaterial oder auch ein Wasserspender sind nicht zu unterschätzen, wenn es darum geht es seinen Besuchern möglichst angenehm zu machen.
Das / die Behandlungszimmer
Auch die Behandlungszimmer sollten modern und aufgeräumt wirken, wenn die Patienten diesen betreten. Hier, im eigentlichen „Herzen“ der Praxis müssen alle Gegenstände, Instrumente und Gerätschaften vorhanden sein, die eine Untersuchung und Behandlung unter aktuellem stand der Technik möglich machen. Auf einem Zahnarztstuhl aus Omas Zeiten, möchte heute wirklich niemand mehr Platz nehmen, geschweige denn mit veralteten Methoden und Instrumenten behandelt werden. Von Einwegartikeln wie Desinfektionsprodukte, Masken und Handschuhe oder Tupfer und Co. umfasst Zahnarztbedarf auch sämtliche Instrumente, Praxis- und Laborgeräte, Medikamente, Füllungsmaterialien und Co. Diverse Unternehmen stellen ein umfangreiches Sortiment an professionellem Zahnarztbedarf zur Verfügung, welches in Deutschland ausschließlich an Zahnarztpraxen, zahntechnische Labore und sonstige Handelspartner verkauft werden dürfen, Privatpersonen sind hiervon ausgenommen.
Fazit
Generell gibt es bei der Planung und Gestaltung einer Arztpraxis einige gesetzliche Richtlinien und Vorschriften beachtet werden. Diesbezüglich gilt es die (sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidende) Landesbauordnung, das jeweils geltende Arbeitsschutzgesetz, DIN- und EN-Normen sowie weitere Reglementierung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat die Einrichtung und Gestaltung einer Zahnarztpraxis einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden der Besucher und Patienten und sollte daher entsprechend berücksichtigt werden. Es ist nicht notwendig jedes Jahr eine komplette Neuausstattung anzuschaffen, dennoch sollte die Ausstattung in regelmäßigen Abständen erneuert und modernisiert werden.