Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. Manche haben es jedoch nicht einfach im Leben, da zum Beispiel eine Behinderung eine Rolle spielt. Das Spektrum ist riesig und kann von einer Geh- bis zu einer Hörbehinderung reichen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass viele sich dadurch nicht ihren Lebensmut nehmen lassen. Dabei spielt auch die Mobilität eine Rolle, die sich in diesem Fall auf Behindertenfahrzeuge bezieht.
Wie man dem Begriff bereits entnehmen kann, handelt es sich um behindertengerechte Personenkraftwagen, die an die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst sind. Diese gibt es logischerweise nicht von der Stange und ein finanzieller Aufwand ist es ebenfalls. Menschen mit einer Schwerbehinderung wird zumindest beim Geld mit der sogenannten Kraftfahrzeughilfe unter die Arme gegriffen. Das bezieht sich aber nicht nur auf den Kauf eines Autos, sondern auch auf eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen. Ein Schwerpunkt beim barrierefreien Umbau sind beispielsweise drehbare Sitze. Auch beim Erwerb des Führerscheins ist ein Zuschuss drinnen. Der erste Ansprechpartner für die Kraftfahrzeughilfe ist der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel das Sozialamt, die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung).
Barrierefreies Wohnen – es gibt mehrere Adressen
Menschen mit einem Handicap wollen vor allem sicher und komfortabel wohnen. So einfach ist das aber nicht, da an manchen Stellen Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Dazu zählt in erster Linie das Badezimmer, das behindertengerecht gemacht werden muss. An möglichen Lösungen scheitert es in der Regel nicht, jedoch an der finanziellen Aufbringung der Investition. Mit ein paar Hundert Euro ist es nämlich nicht getan, die Summen sind wesentlich höher.
Um die Chancen auf eine Umsetzung zu erhöhen, sind finanzielle Unterstützungen beziehungsweise Förderungen unverzichtbar. Leider gibt es hier nicht die eine Adresse, sondern es ist wortwörtlich breit gestreut. Sich näher zu informieren ist somit das A und O, ein Ansprechpartner ist unter anderem die KfW (ausgeschrieben für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“). Sie bietet Darlehen und Zuschüsse an, wenn barrierereduzierende Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus ergriffen werden müssen.
Liegt ein Pflegegrad vor, dann können Menschen mit Behinderung bei der Pflegekasse um eine finanzielle Hilfe ansuchen.
Eine weitere Option stellen Landesförderungen dar. Auch hier gibt es eine Unterstützung, sofern ein Wohnraum erweitert oder ausgebaut werden muss. Eine pauschale Antwort kann allerdings nicht gegeben werden, denn die Bestimmungen und die Höhe der Fördergelder sind vom jeweiligen Bundesland abhängig. Einfluss haben zum Beispiel die Einkommensgrenze und der Grad der Behinderung.
Auch im Arbeitsleben stehen Hilfen zur Verfügung
Menschen mit Behinderung haben Rechte, unter anderem auf eine berufliche Förderung. Man muss allerdings zuerst den richtigen Ansprechpartner finden, was gar nicht so einfach ist. Hat man beispielsweise eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren, dann ist es die Rentenversicherung. Sind es weniger Jahre, dann schlägt es auf das Arbeitsamt um.
Wird Arbeitslosengeld II bezogen, so gibt es Unterstützung vom Jobcenter. Gibt es keinen Träger und liegt eine Behinderung vor, dann steht die Sozialhilfe in der Pflicht.
Menschen mit Behinderung profitieren von einer Steuererleichterung
Das Ausmaß hängt vom Grad der Behinderung ab. Bei einem körperlichen Handicap ist es aber zumindest immer so, dass „außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden können. Niedergeschrieben ist es im Einkommensteuergesetz im § 33b.