Der Vertrieb, Verkauf und Kauf von Cannabis sind in Deutschland verboten. Cannabis fällt unter die sogenannten Betäubungsmittel und wer mit ihnen handelt anbaut oder sie konsumiert macht sich strafbar. Wo aber bekommen die Apotheken das Cannabis her, das sie für die Herstellung von Dronabinol (ein Medikament mit Cannabis) oder für die Abgabe an Patienten mit einem Rezept benötigen? Wir klären auf.
Medizinisches Cannabis
Wer medizinisches Cannabis zur Unterstützung bei der Behandlung von Krankheiten und Symptomen einnehmen möchte, der benötigt zuerst einmal eine eigehende Untersuchung durch seinen behandelnden Arzt und dieser muss eine medizinische Indikation feststellen. Zudem muss er belegen, dass die Gabe anderer Medikamente ausgereizt ist und Cannabis eine Verbesserung herbeiführen kann. In speziellen Fällen darf der Arzt dann ein Rezept ausstellen, mit dem der Patient in einer Apotheke das passende Medikament mit Cannabis, oder auch die Cannabis Blüten direkt bekommt. Je nach Krankheitsbild oder Schwere gibt es unterschiedliche Verabreichungsformen und Dosen.
Übrigens, aktuell gibt es in Deutschland circa 350 Patienten, die Cannabis oder Medikamente mit Cannabis auf Rezept bekommen. Noch eine relativ kleine Menge.
Doch woher bekommt die Pharmaindustrie das Cannabis zur Herstellung der Medikamente, oder die reinen Blüten?
Bezugsquellen für Cannabis
Während, anders als beispielsweise bei unseren Nachbarn in den Niederlanden, der Kauf und Verkauf von Cannabis in Deutschland verboten ist, gibt es Ausnahmen, die für Apotheker gelten. Natürlich können sie nicht einfach auf zamnesia.com/de gehen und Sweet Seeds inihren Einkaufswagen legen, um diese Hanfsamen dann selber anzupflanzen und die Blüten zu vertreiben. Es gibt in Deutschland ganz klare Richtlinien, an die sich die Apotheker halten müssen.
Es gibt einen großen Hersteller in den Niederladen, der die Deutschen Apotheker mit medizinischem Cannabis versorgen darf. Und das kann man sich nicht so vorstellen, dass einfach auf der Seite geguckt wird, was gerade im Angebot ist oder welche Sensi Seeds gerade angesagt sind. Die Sorten, die der Hersteller den Apothekern verkaufen darf sind standardisiert und es wird für jeden Patienten einzeln und exklusiv bestellt. Vorab muss der behandelnde Arzt, der das Rezept ausstellt, der Bundesopiumstelle mitteilen, welche Dosis der Patient benötigt und in welcher Menge das Cannabis benötigt wird. Für diese spezielle Dosierung stellt die Bundesopiumstelle eine einmalige Genehmigung aus, mit das Cannabis geordert werden kann. Die Apotheken dürfen dem Patienten nur die vorher festgelegte Menge an Cannabis aushändigen und die Genehmigung muss für jedes folgende Rezept wieder neu erstellt werden.
Indikatoren für medizinisches Cannabis
Patienten, die an folgenden Krankheiten leiden und bei denen alle alternativen Medikamente bereits ausgeschöpft wurden, können vom behandelnden Arzt ein Rezept für Cannabis oder für Medikamente die Cannabis enthalten, bekommen:
Bei Patienten mit folgenden Erkrankungen kann eine Indikation vorliegen:
- Epilepsie
- chronischen Schmerzen
- Übelkeit nach der Gabe von Chemotherapie,
- Multipler Sklerose
- HIV oder AIDS
- Angst- und Schlafstörungen
- Tourette
- ADHS
Fazit
Liegt eine medizinische Indikation vor, dann kann der behandelnde Arzt ein Rezept für Cannabis ausstellen und die Bundesopiumstelle erteilt für den Patienten eine Erlaubnis für die Einfuhr und den Verkauf durch eine Apotheke.