Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten und kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Hiernach soll es künftig möglich sein, Cannabis zu kaufen und zu besitzen. Als Regelung wird angegeben, dass es straffrei sein soll, Cannabis ab 18 Jahren bis zu einer Menge von 20 Gramm zu besitzen.
Unter den zugrundeliegenden Eckpunkten berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass im Zuge der Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung zukünftig auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden soll. Hierbei soll die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis maximal 15 Prozent betragen.
Damit Gehirnschädigungen durch Cannabis verhindert werden, dürften an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren jedoch nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Unabhängig von der Herkunft des Cannabis soll die Besitzgrenze von 20 Gramm und des THC-Gehalts gelten. Cannabis soll insgesamt nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Würden Jugendliche unter 18 Jahren dann mit Cannabis erwischt werden, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Diese könnten dann allerdings durch die Jugendämter den Eckpunkten zufolge zu Präventionskursen verpflichtet werden. Ebenfalls würde das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden.
Regierung sieht Werbeverbot vor
Die Regelungen der Standorte von Cannabis-Geschäften sollen vorschreiben, dass es einen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben würde. Ebenfalls soll es generell untersagt werden, für Cannabisprodukte zu werben. Hierfür gelte ein generelles Werbeverbot. Der Verkauf soll laut den dem RND vorliegenden Eckpunkten nicht nur in lizenzierten Geschäften, sondern auch in Apotheken erlaubt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Schwarzmarkt wegen des breiten Angebots insbesondere im außerstädtischen Bereich besser bekämpft werden.