Erstmals angewendet wurde LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis) im Jahre 1990, weshalb sie neben der PRK zu den ältesten Korrekturmethoden im Bereich der Augenlaserverfahren zählt. Aufgrund ihrer langen Optimierungsgeschichte gilt sie zudem als kostengünstiges Standardverfahren bei der Behebung mittelschwerer Fehlsichtigkeiten. Diese geschieht bei der LASIK durch eine Öffnung (Flap) der Epithel oberhalb der Augenhornhaut, sowie einem anschließenden Schleifen der selben, um so die Sehfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Zu unterscheiden ist zwischen der traditionellen Keratom-LASIK und der Femto-LASIK. Bei einer Keratom-LASIK verwendet der behandelnde Chirurg ein sogenanntes Mikromesser für den Flapschnitt, sowie einen Minihobel bzw. ein Mikrokeratom zur Abtragung des Hornhautgewebes. In der fortschrittlicheren Femto-LASIK kommt für beide Operationsvorgänge ein spezielles Lasergerät zum Einsatz.
Vorteile der Operationsmethode
- Schonung der Epithelstruktur: Da das Epithel nicht vollständig entfernt, sondern lediglich ‚angeritzt‘ wird, bleibt das Oberflächengewebe vollständig erhalten. Im Gegensatz zu den Oberflächenverfahren ist das Tiefenverfahren der LASIK darum als eine Gewebe schonende Methode zur Verbesserung des Sehvermögens definiert.
- schnelle Behandlung und Wundheilung: Der Eingriff selbst dauert nur wenige Minuten und hat keinerlei Schmerzen zu Folge. Auch hält die Verletzung des Gewebes sich in Grenzen, wodurch sich eine rasche Regeneration ergibt.
- geringes Risiko: Mit einer Komplikationswahrscheinlichkeit von gerade einmal 0,01 % kann man die LASIK als eine relativ sichere Vorgehensweise zur Korrektur der Fehlsichtigkeit bezeichnen. Zwar sind die üblichen Operationsrisiken (z.B. Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen) wie bei jedem operativen Eingriff nicht völlig auszuschließen, sie treten aber eher selten auf.
- kostengünstiges Verfahren: Die Kosten für eine LASIK Behandlung variieren zwischen 700 € bis 800 € pro Auge. Somit ist die Methode die kostengünstigste unter den Augenkorrekturverfahren. Darüber hinaus ist ein Preisnachlass bei einer beidseitigen Sehfehlerkorrektur in der Korrekturbranche gemeinhin üblich, was die Kosten für die Behandlung weiter senken kann.
Operationsvoraussetzungen
Jedes Augenlaserverfahren sieht für seine Behandlungsmöglichkeiten bestimmte Grenzwerte vor. Bei der traditionellen Keratom-LASIK sehen diese wie folgt aus:
- Kurzsichtigkeiten zwischen -2 und -8 Dioptrien
- Weitsichtigkeiten von +3 bis +4 Dioptrien
- Hornhautverkrümmungen bis 5 Dioptrien
Die Femto-LASIK erlaubt hier bisweilen sogar ein großzügigeres Anwendungsspektrum. Allerdings gibt es darüber hinaus noch einige individuelle Ausschlusskriterien, die bei jedem Augenlaserverfahren zum tragen kommen:
- Hornhautdichte: Damit ein Augenchirurg die Hornhaut zuschleifen kann und nach dem Eingriff dennoch eine vorgeschriebene Restdichte von mindestens 250 µm verbleibt, ist eine gewisse Grunddichte der Hornhaut von Nöten. Diese variiert je nach Augenlaserverfahren und eingesetztem Lasergerät.
- Krankheiten und besondere Lebensumstände: Unabhängig von der Hornhautdichte schließen Augen-, Hornhaut- oder Bindegewebserkrankungen eine LASIK Operation generell aus. Hierzu zählen insbesondere der graue bzw. der grüne Star sowie die Hornhauterkrankung Keratokonus. Doch auch Allgemein- und Autoimmunkrankheiten können zum Ausschluss von Augenlaserverfahren zur Sehkorrektur führen.
- besondere Lebensumstände: Gerade Behandlungsanfragen von schwangeren Frauen wird in der Augenlasermedizin selten stattgegeben. Der Grund: Während einer Schwangerschaft kann es ebenso der veränderte Hormonspiegel sein, der zu einer temporären Sehschwäche führt. Ein Eingriff würde demnach ein unnötiges Risiko für Mutter und Kind bedeuten.
- Wunden und Narben: Sollte in unmittelbarer Nähe zum Auge eine durch einen Unfall bzw. Missbildungen hervorgerufene Gesichtsfraktur oder vernarbtes Gesichtsgewebe existieren, ist eine Laseroperation nur unter sehr besonderen Umständen zu empfehlen. Hauptgrund hierfür sind eventuell vorgeschädigte oder besonders sensible Nervenbahnen, die bei einem Eingriff möglicherweise weiter in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
- Mindestalter: Wie bei allen Sehschwäche bedingten Augenoperationen liegt das Mindestalter auch bei der LASIK Behandlung bei 18 Jahren.
Nachteile und Risiken
Themenwelt: Augenlasern
- Menschen, die eine zu dünne Hornhaut oder ein anderes Ausschlusskriterium aufweisen, müssen auf die preisgünstige Behandlung verzichten.
- Der Flapschnitt ist lokal begrenzt und verspricht daher nur eine Verbesserung der Tagsicht. Bei Dämmerlicht- oder Nachtsicht erweitert sich die Pupille jedoch auf den unbehandelten Hornhautbereich, was erneute Fehlsichtigkeiten hervorruft. Zudem erschwert eine verringerte Kontrastsensitivität das einwandfreie Sehen bei spärlichen Lichtverhältnissen.
- Während das Gehirn sich an die neue Sichtweise der Dinge gewöhnt, veranlasst es den Körper gelegentlich zu einer sogenannten Überkorrektur, die sich in einer temporären Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit äußert. Zwar handelt es sich hier nur um eine vorübergehende ‚Feinjustierung‘, durch welche die Heilungsprozesse im Augenbereich kompensiert werden, diese kann jedoch vor allem in den ersten Tagen und Wochen erhebliche Seh- und Leseprobleme verursachen. Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen und ein befremdliches Wahrnehmungsempfinden sind in diesem Fall nicht auszuschließen.
- Neben den üblichen Operationsrisiken in Form einer gestörten Wundheilung oder Infektion kann der Eingriff zu einer erhöhten Trockenheit der Augen führen. Auch ist die Gefahr gegeben, dass das Schleifen der Hornhaut zu einer Ausleierung eben dieser führt.