Kuren setzen viele Verbraucher zuerst mit Wellness, Müßiggang und Entspannung gleich. Aspekte, die Kuraufenthalte zum Luxus erklären. Allerdings ist die Kur wesentlich mehr – sie verfolgt einen konkreten medizinischen Sinn. Und damit tauchen in der Regel viele Fragen auf. Welche Kosten werden beispielsweise von Ihrer Krankenkasse übernommen? Und welche Punkte müssen für den Kururlaub besonders im Auge behalten werden?
Grundsätzlich gilt: Nehmen Sie den Begriff Kururlaub wörtlich und legen einfach die Beine in einem Kurort hoch, wird sich Ihre Krankenkasse mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Kosten nicht beteiligen. Denn Kosten für Kuraufenthalte werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Umständen übernommen.
Entweder muss eine Indikation im Sinne der Vorsorge bei Ihnen vorliegen – oder es handelt sich um eine Kur, die sich an eine medizinische Behandlung anschließt. Hier wird in der Regel von der medizinischen Rehabilitation gesprochen. Auf beide Formen haben Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch. Allerdings gilt, dass im Bereich der Vorsorge eine Kurreise erst in Frage kommt, wenn medikamentöse Alternativen oder anderweitige Heilbehandlungen nicht mehr als Option in Betracht kommen.
Im Klartext: Kann bei Ihnen mit Arzneimitteln oder Physiotherapie eine Verbesserung des Gesundheitszustands erreicht werden, entfällt der Anspruch auf eine Kur. Und selbst wenn vor Ort verfügbare Mittel nicht mehr ausreichen – einen stationären Aufenthalt bezahlt Ihre Krankenkasse deswegen noch lange nicht. Generell haben im Rahmen der Vorsorgekur und Reha ambulante Leistungen vor einem vollstationären Aufenthalt Vorrang. Grundsätzlich gilt also – ohne medizinische Indikation kein Kuraufenthalt.
Die Kur am besten mit dem Arzt planen
Entsprechend dieses Grundsatzes ist es ratsam, einen Kururlaub nicht einfach ins Blaue zu planen und dann einfach bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Wesentlich sinnvoller ist die Alternative, sich mit dem behandelnden Arzt zusammenzusetzen. Kaum eine Person kennt Ihre Krankengeschichte. Und Ihr Arzt kann einschätzen, welche Therapien für Ihre Situation den größten Heilungserfolg versprechen.
Tipp: Ambulante Kuren müssen nicht zwingend wohnortnah stattfinden, sondern können auch an entsprechende Kurorte verlegt werden. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse jedoch keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung – Sie sind für diesen Bereich selbst verantwortlich. Allerdings lässt das 5. Sozialgesetzbuch Kassen die Wahl, Unterstützungsleistungen für den Fall einer ambulanten Vorsorgekur in ihre Satzungen aufzunehmen – als Zuschuss bis zu 13 Euro pro Tag (im Fall eines chronisch kranken Kleinkinds steigt der Zuschuss auf bis zu 21 Euro täglich).
Ist der Rahmen geklärt, den Ihre Kur haben soll, müssen Sie die entsprechenden Antragsunterlagen bei der zuständigen Krankenkasse anfordern, füllen diese am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt aus und reichen den Antrag ein. Dessen Prüfung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bewertet den Kurantrag fachlich. Im besten Fall wird dem Ganzen stattgegeben und Sie können beruhigt in den Kururlaub fahren. Im Fall einer Ablehnung bleibt Ihnen noch der Gang übers Widerspruchsverfahren. Hier noch einmal die wichtigsten Fakten:
- Kurreisen werden nur noch bei medizinischer Indikation bewilligt
- Zudem müssen alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein
- Den Antrag auf eine Kur zusammen mit dem behandelnden Arzt erarbeiten
- Im Fall einer Ablehnung durch den MDK besteht eine Widerspruchsmöglichkeit
Eltern-Kind-Kuren – unterwegs als Familie
Kuraufenthalte sind für Familien ein großes Problem. Chronische Atemwegserkrankungen, Kreislauf- oder Stoffwechselbeschwerden – es gibt viele Gründe, welche für Kuren sprechen. Aufenthalte von 2 – 3 Wochen sind allerdings eine erhebliche Belastung – wenn nur ein Elternteil für die Erziehung der Kinder verantwortlich ist. Aus diesem Grund sieht das SGB V für Familien besondere Kurleistungen vor – die Eltern-Kind-Kuren. Häufig als Mutter-Kind-Kur bezeichnet, können Sie diese Variante natürlich auch als Vater in Anspruch nehmen. Dabei werden die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Hinweis: Die Dauer der Kuren ist in der Regel von Ihrem individuellen Gesundheitszustand abhängig. Allerdings sieht das 5. Sozialgesetzbuch für den Bereich der stationären Maßnahmen eine Regelleistung von bis zu drei Wochen vor. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall aber auch weiter ausgedehnt werden. Eines sollten Sie aber in jedem Fall im Auge behalten: Die für den Kururlaub fälligen Zuzahlungen.
Vielen Dank für ihren Beitrag Kururlaub über die Krankenkasse. Meine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung wollte mir auch einen Kururlaub finanzieren, jedoch hat es schon bei der Antragstellung Probleme gegeben. Die Bürokratie mancher Krankenkassen ist echt zum Haare streuben.