Aufgrund der strengen Maskenpflicht in Behinderteneinrichtungen reißt die Kritik nicht ab. Simone Fischer, Behindertenbeauftragte der Landesregierung, monierte am Freitag in Stuttgart genau diese Regelung im Infektionsschutzgesetz.
Die Maskenpflicht in den Behinderteneinrichtungen sei in keinem Verhältnis ein legitimer Eingriff in die Privatsphäre und müsse aus diesem Grund abgeschafft werden. Während das neue Gesetz regelt, dass in Flugzeugen, in denen wirklich Menschen zusammenkommen, keine Masken mehr verlangt werden, wird dies jedoch von behinderten Menschen erwartet, welche die Maske jedoch in ihrem Zuhause tragen und Bewohner:innen beständig zusammenleben.
Laut ihrer Aussage gehören Menschen mit Behinderung nicht mehr automatisch zur vulnerablen Gruppe – auch dann nicht, wenn sie in einer Werkstatt arbeiten oder in einer Einrichtung wohnen. Es sei notwendig, eine differenzierte Betrachtung zu gestalten.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge Maskenpflicht für Menschen in den Einrichtungen vor, die dort leben oder arbeiten. Hiernach darf die Maske nur im Zimmer abgenommen und muss in den Gemeinschaftsräumen aufgesetzt werden.
Ebenfalls wird diese Regelung vom Grünen Sozialminister Manne Lucha kritisiert. Aufgrund der damit verbundenen Belastung für die Bewohner:innen in Pflegeheimen oder anderen besonderen Wohnformen hält er die Regelung auch im Herbst und Winter für unnötig. Ebenfalls ermahnt er, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz, das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe verwehrt bleiben würde.