Lautstarke Kritik gegenüber des Infektionsschutzgesetzes übt der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Frankfurt aus. Prof. Jürgen Graf bezieht sich hierbei auf einige neue Vorgaben der neuen Gesetzgebung. So seien vordergründig die verschärften Vorschriften für Mitarbeiter:innen in Kliniken der infektionsepidemiologischen Lage nicht angemessen.
Maßnahmen erhöhen keine Sicherheit
Die meisten sich auf der Intensivstation befindenden Patient:innen erhalten die Diagnose Corona lediglich in einem Nebenbefund und werden wegen anderer Beschwerden intensiv behandelt. Auch sieht der Ärztliche Direktor keine Notwendigkeit für die Maßnahmen, sollten im Herbst oder Winter die Fallzahlen wieder steigen. Die meisten Kliniken seien für diese Situation gut gerüstet. Besonders zwei Punkte des Infektionsschutzgesetzes werden von Prof. Jürgen Graf kritisiert: das Testen ohne Anlass sowie die FFP2-Maskenpflicht. Der neue Gesetzestext schreibt vor, dass sich alle Mitarbeiter:innen dreimal in der Woche testen müssen. Dies sei laut seiner Aussage keine Notwendigkeit. Ebenfalls sei das Tragen der FFP2-Maske eine zusätzliche Beschwernis für das Personal. Aufgrund der Regelung könnte es daher zu Personalausfällen und somit zu eingeschränkten Kapazitäten kommen.
Todesfälle durch Corona zurückgegangen
Derzeit sei die Sterblichkeit von Corona wesentlich geringer als in den letzten zwei Jahren und verlaufe im Falle einer Erkrankung nicht besonders schwer. Viele Menschen sind bereits geimpft oder wurden aufgrund einer Ansteckung mit der Krankheit längst konfrontiert. Diese Herdenimmunität sorgt dafür, dass wesentlich weniger Corona-Todesfälle registriert werden. Es sei den Mitarbeiter:innen auch schwer zu vermitteln, dass die Regeln in privater Umgebung immer lockerer werden, aber am Arbeitsplatz immer strenger. Zudem haben sich die meisten Angestellten im Gesundheitswesen mit dem Virus außerhalb ihrer Arbeitsstätte infiziert.