Wenn das Neugeborene erst einmal aus der Entbindungsklinik nach Hause darf, denkt wohl kein Elternteil gerne über weitere Krankenhausaufenthalte des Kindes nach. Allerdings lassen sich Krankheiten und Unfälle nicht immer vermeide, so sehr sie ihr Baby auch zu schützen versuchen. Aber sie können dafür sorgen, dass ihrem Kind im Fall der Fälle die bestmögliche Versorgung zukommt – mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung. Doch macht diese bei Neugeborenen und Kleinkindern wirklich Sinn? Diese und viele weitere Fragen klären wir im Folgenden.
Krankenversicherung für Neugeborene
Nach der Geburt ist das Kind bei den Eltern mitversichert. In welchem Umfang ist allerdings vom eigenen Sozialversicherungsstatus abhängig. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, ist das Baby automatisch beitragsfrei mitversichert. Besteht für einen von beiden eine private Krankenversicherung, ist das Kind beitragspflichtig – sowohl gesetzlich wie auch privat. In der Regel fällt die Wahl auf die gesetzliche Krankenkasse, da diese Beiträge deutlich niedriger sind. Doch auch in diesem Fall kann das Kind den Status einen Privatpatienten haben, wenn die Eltern eine entsprechende Zusatzversicherung für Babys z.B. hier https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/kind-allein-versichern/ abschließen.
Eine Krankenzusatzversicherung kann sich durchaus auch für Neugeborene lohnen. Bis zum 18. Lebensjahr sind eine ganze Reihe von Routineuntersuchungen nötig, auch wenn das Kind bei bester Gesundheit ist. Spätestens jedoch, wenn eine langfristige Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt ansteht, macht sich die Zusatzversicherung im Regelfall bezahlt.
Welche Leistungen können Eltern für ihr Baby abschließen?
Eine private Krankenzusatzversicherung unterteilt sich in stationäre, ambulante und zahnärztliche Leistungen. Je nach Anbieter können diese Bausteine in Kombination oder unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind die folgenden Vertragsbestandteile in der Zusatzversicherung enthalten, wobei die konkrete Leistung und Höhe der Zahlung abhängig von der jeweiligen Gesellschaft ist:
- Stationäre Zusatzversicherung: Unterbringung um Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, stationäre Wahlleistungen, Krankenhaustagegeld
- Ambulante Zusatzversicherung: Zuzahlung an Sehhilfen, Behandlung durch Heilpraktiker
- Zahnärztliche Zusatzversicherung: Zahnersatz, Zahnerhalt, Kieferorthopädie, Prävention
Warum lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Kleinkinder?
Viele Kinder leiden unter Fehlstellungen der Zähne. In den meisten Fällen lassen sich diese nur durch eine Behandlung durch den Kieferorthopäden korrigieren. Von der gesetzlichen Krankenkasse können die Eltern jedoch nur wenig Leistung erwarten. Hinzu kommt, dass die Kassen laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nur bei besonders ausgeprägten Zahnfehlstellungen für die Korrektur aufkommen.
Eine Krankenzusatzversicherung für Babys lohnt sich vor allem auch aufgrund des niedrigen Beitrags. Eine sehr gute rundum Absicherung kostet häufig nicht mehr als 30 Euro im Monat, ein Erwachsener würde für dieselben Leistungen mehr als das Dreifache investieren müssen. Außerdem sind Kleinkinder meist noch gesund und haben keine Vorerkrankungen, die zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen würden.
Eine private Krankenzusatzversicherung müssen Eltern nicht sofort abschließen. Allerdings lohnt es sich für den Nachwuchs, dies so früh wie möglich zu tun.