Gesetzliche Krankenkassen können seit Jahren nicht mehr über die Höhe der von eigenen Mitgliedern zu zahlenden Beiträge bestimmen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds hat die damalige Bundesregierung bei der Beitragsautonomie der Krankenkassen den Rotstift angesetzt. Geht es nach dem Willen des neuen Gesundheitsministers Hermann Gröhe von der CDU, ist mit dieser Praxis bald Schluss. Wie aus einem Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ hervorgeht, will Gröhe den Kassen mit einem Gesetz wieder zu mehr Beitragsautonomie verhelfen.
Wie die Zeitung berichtet, soll das Gesetz bereits im Juli in Kraft treten. Wirklich wirksam werden die Regelungen – aufgrund einer Umstellungsphase – aber erst zum Jahreswechsel 2014/2015. Wie sieht die neue Beitragsautonomie aber in der Praxis aus?
Mehrkosten tragen nur Beschäftigte
Krankenkassen mit finanziellen Schwierigkeiten konnten ihre Mitglieder bisher nur über einen pauschalen Zusatzbeitrag in die Schließung der Lücke einbinden. Eine Praxis, die in der Vergangenheit zu schwerwiegenden Problemen geführt hat. Gerade junge und gesunde Versicherte nutzten die Erhebung der Zusatzprämien zum Wechsel in Kassen ohne Beitragsaufschlag.
Das aktuelle Modell aus dem Ministerium von Hermann Gröhe will einen anderen Weg gehen. Festgeschrieben wird ein „Grundbeitrag“ von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Beschäftigte paritätisch (zu jeweils 7,3 Prozent) teilen. Braucht eine Krankenkasse jetzt mehr Mittel, kann sie an der Beitragsschraube drehen. Den prozentualen Aufschlag teilen sich aber nicht Arbeitgeber und Beschäftigte, er wird nur von den Arbeitnehmern verlangt.
Steigende Gesundheitskosten, die auf lange Sicht zu erwarten sind, finanzieren damit nur die Versicherten. Eine Schwachstelle, die zu nicht kalkulierbaren Beitragsanpassungen führen kann. Ein schwacher Trost bleibt den Versicherten – der Beitragszuschlag bemisst sich in seiner Höhe am Einkommen. Geringverdiener werden damit weniger stark belastet als im Vergleich zum alten Zusatzbeitrag.