Im Krankheitsfall liegt das eigene Schicksal nicht selten in den Händen von Ärzten. Da diese jedoch keine Götter in Weiß, sondern auch nur Menschen sind, können Fehler nie ganz ausgeschlossen werden. Patienten werden im Rahmen von Operationen über etwaige Risiken aufgeklärt, doch dass ein Arzt aber auch Fehler machen kann, wird keiner besonders betonen. Im besten Fall führt ein solcher Fehler zu keinen großen Komplikationen, im schlimmsten Fall aber zum Tod oder auch langfristigen schwerwiegenden Einschränkungen des Patienten.
Beispiele für Ärztepfusch und Statistiken
Im letzten Jahr gab es alleine in Deutschland 88 Todesfälle, 127 schwere Dauerschäden und mehr als 1.300 weitere mittelschwere und leichte Schäden aus Behandlungsfehlern resultierend. Angesichts 20 Millionen Behandlungsfällen und mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten ist dies zwar eine geringe Quote, für Betroffene und Angehörige ist dies aber wenig tröstlich. Zudem kann man davon ausgehen, dass zu den Fällen aus der offiziellen Statistik auch eine hohe Dunkelziffer existiert.
Was ist ein Behandlungsfehler per Definition?
Als Behandlungsfehler werden allgemein nur vermeidbare Fehler gezählt, etwa wenn der falsche Arm amputiert wird (was natürlich einen Extremfall darstellt). Andere Fehler hingegen, die nicht vermeidbar sind, etwa übermäßig starker Blutverlust bei einer Operation, werden als Komplikation bezeichnet. Allgemein unterscheidet man mehrere Arten von Ärztefehlern:
- Medizinisch-fundamentale Fehldiagnosen.
- Fehler in organisatorischen Abläufen (bspw. Ein unnötiger Krankenhausaufenthalt).
- Behandlungsfehler durch nachgeordnetes oder zuarbeitendes Personal.
- Fehlende, falsche, unvollständige oder unverständliche Aufklärung über Eingriffe, Risiken und mögliche Folgen.
Die Ursachen für Behandlungsfehler sind vielfältig:
- Überarbeitung
Aufgrund des zunehmenden Zeitdrucks sind Flüchtigkeitsfehler keine Seltenheit. Insbesondere Notärzte und Unfallärzte müssen oft innerhalb von Sekunden entscheiden, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
- Fehlende Erfahrung
Auch Ärzte lernen aus der Praxis, fehlende Erfahrung ist daher oft ein Grund für Behandlungsfehler. Auf der anderen Seite ist Routine jedoch auch kein Garant für Fehlerlosigkeit.
- Eitelkeit / Unwissenheit
Manche Ärzte treten gerne als Allwissende auf und trauen sich nicht Fehler einzugestehen geschweige denn diese im Nachhinein zu korrigieren. Auch werden Patienten oft aus reiner Unwissenheit falsch behandelt.
- Routine
Zu viel Routine ist nicht immer positiv. Oftmals leidet die Aufmerksamkeit oder die Konzentration. So kann es sein, dass ein Arzt weniger aufmerksam an eine Routineoperation herangeht als an eine, die er selbst als schwieriger ansieht.
- Falsche Überzeugung
Manche Heiler, die nicht unbedingt die Bezeichnung Mediziner verdienen, wenden oft zweifelhafte Behandlungsmethoden an, von welchen sie selber überzeugt sind.
- Profit
Auch wenn ein Arzt einem Patienten teure Medikamente verschreibt, ihn länger ins Krankenhaus einweist als nötig oder ihm unnötige Therapien verordnet geht dies zulasten des Patienten.
Was können Betroffene tun?
Oftmals fallen Fehler gar nicht auf. In vielen weiteren Fällen haben Ärztefehler kaum Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten. Bei schwerwiegenden Fällen bleibt Betroffenen nur das Recht auf Schadensersatz. Wenn die Beweislast nicht eindeutig ist, wie etwa bei der Amputation eines falschen Beines oder einer bewussten Fehldiagnose, sollten unverzüglich alle relevanten medizinischen Unterlagen angefordert werden. Hilfe findet man bei der Krankenkasse oder im Zweifel beim „Arbeitskreis Medizingeschädigter E.V“. Auf jeden Fall sollte auch ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht, etwa weil-rechtsanwalt.de eingeschaltet werden, um den Fall zu betreuen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Auf diese Weise kann man verhindern, dass Fälle, die keinen Ausweg auf Erfolg haben vor Gericht landen.
Beispiele für Behandlungsfehler
Ärztefehler können unterschiedliche Konsequenzen für Patienten haben.
- Fälschlich für tot erklärt
2013 wurde eine 72-jährige Frau bei einem Verkehrsunfall auf der A23 schwer verletzt. Die Notärzte vor Ort diagnostizierten ihren Tod und die Frau wurde daraufhin in die Pathologie gefahren. Dort wurde von einem Bestatter festgestellt, dass die 72-jährige noch atmete und eine sofortige Notoperation angeordnet. Die Frau erlag ihren schweren Kopfverletzungen noch am selben Abend.
- Vergessene Gegenstände nach einer OP
Immer wieder hört man davon, dass Ärzte nach einer OP Gegenstände im Körper des Patienten vergessen. Dass es sich dabei nicht um Schauermärchen handelt beweisen zahlreiche Fälle. 2012 verblieb bei einem 71-jährigen Patienten, nach einer Herz-Operation ein Tupfer im Körper. Daraufhin bekam der Patient hohes Fieber, nach einer weiteren Untersuchung konnte der vergessene Tupfer entdeckt und entfernt werden. Der Patient erlitt eine schwere Blutvergiftung, überlebte den Eingriff aber letzten Endes.
- Amputation des falschen Beines
2010 wurde ein Fall in einem österreichischen Krankenhaus bekannt, bei dem ein Arzt einer Frau das falsche Bein amputierte. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, entfernte er im Anschluss auch das andere Bein.
- Böse Absicht
Im Jahr 2014 wurde ein holländischer Arzt zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er Patienten (insgesamt mehr als 200 Personen)in böser Absicht schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Alzheimer diagnostizierte. Die Patienten waren allesamt nicht an den jeweiligen Krankheiten erkrankt.