Auch unsere Kleinsten werden einmal krank. Doch in Deutschland herrscht Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder in der Schule entschuldigt werden müssen, wenn sie fehlen. Doch ab wann ist ein Attest notwendig und in welchen Fällen ist der Ausfall gesetzeswidrig?
Dass alle Kinder im schulfähigen Alter Deutschland eine Schule besuchen und aktiv sowie regelmäßig den Unterricht besuchen müssen, ist gesetzlich geregelt. Für diese Einhaltung werden vor allem die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der Kinder in die Pflicht genommen. Diese sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Kinder vom Unterricht entschuldigt werden, sollten diese aufgrund von Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen verhindert sein.
In welchen Fällen ist ein Entschuldigen in der Schule zulässig?
- Krankheit
- Extreme Witterung – darüber entscheidet die Bezirks- oder Landesregierung auf Empfehlung des Deutschen Wetterdienstes
- Hitze ab einer Temperatur von über 27 Grad im Klassenzimmer – darüber entschiedet der Schulleiter
- Unfall
- Todesfall in der Familie
- Bis wann sollte ein Ausfall gemeldet werden?
Die Paragrafen der jeweiligen Bundesländer schreiben fest, dass die Eltern der Schule unverzüglich den Ausfall des Kindes mitteilen müssen. In manchen Bundesländern ist sogar vorgesehen, dass eine schriftliche Mitteilung des Grundes verpflichtend ist.
Sollte durch die Schule ein Zweifel bestehen, dass Schüler:innen wirklich erkrankt sind, kann diese ein ärztliches Attest von den Eltern verlangen. Legt ein erweiterter Zweifelsfall vor, kann sogar ein amtsärztliches Gutachten von der Schule gefordert werden. Die Kosten hierfür müssen jedoch von der Schule getragen werden.