Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich in Bayern und Baden-Württemberg ab heute, den 16. November 2022 nicht länger in Isolation begeben. Anstelle der Isolation sollen somit verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete treten. Für sie soll ab sofort eine Maskenpflicht sowie Betreuungs- und Beschäftigungsverbote, wie etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, gelten.
Das benachbarte Bundesland Baden-Württemberg will zukünftig die Regelung für Infizierte entsprechend anpassen. So sollen auch hier Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, künftig eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung einhalten. Grundsätzlich soll auch hier gelten: Wer krank ist und Symptome hat, solle wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.
Mehr Eigenverantwortung
Durch die Aufhebung der Isolationspflicht sowie das Eintreten der neuen Schutzmaßnahmen soll mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Dies sei mit Expert:innen abgesprochen worden. So soll der Pandemie kein freier Lauf gelassen werden, aber dennoch ein Gleichgewicht zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen hergestellt werden.
Kritisiert wird diese Entscheidung von der Deutschen Stiftung für Patientenschutz, welche die Regelung als „widersprüchlich“ und „chaotisch“ halten würde. Hier könne von einem Schutz von Menschen mit einem erhöhten Risiko keine Rede mehr sein. Ebenfalls würden Vertreter der bayerischen Lehrerverbände klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition fordern, was „krank“ oder „ansteckend“ bedeuten würde. Zuvor habe das Kultusministerium in München plädiert, dass alle, die krank sind, nicht in die Schule gehen sollen.