Besonders in der heutigen Zeit, wo uns die Corona Pandemie in Atem hält spielt das Thema Hygiene eine noch größere Rolle, als es in Arztpraxen sonst üblich ist. Die Angst sich durch eine unzureichende Hygiene mit einem Virus oder etwas anderem anzustecken ist in den Köpfen der Patienten fest verankert. Und durch die Berichte in den Medien wird diese manchmal noch unnötig geschürt. Wir möchten in diesem Bericht darauf aufmerksam machen, dass es Ärzten durch gezielte Schulungen ihrer Medizinisch-Technischen Angestellten möglich sein kann den Patienten wieder das Vertrauen in die Praxis zu schenken.
Der Hygiene Plan für Arztpraxen
Im Jahre 2006 wurde die Hygiene-Reform verabschiedet und seitdem ist ein Hygiene Plan in Arztpraxen zur Pflicht geworden. Zum einen soll somit das Infektionsrisiko gesenkt und eingedämmt werden, zum anderen ist eine Verpflichtung hierzu wichtig, um die Patienten qualitätsbewusst zu versorgen. In den letzten Jahren nahm die Anzahl der multi-resistenten Keime kontinuierlich zu und somit ist die Einhaltung eben eines solchen Planes unerlässlich um die Patienten, aber auch das Personal zu schützen. In diesem Plan werden zum einen verbindliche Anweisungen festgehalten, an die sich das gesamte Personal halten muss, zum anderen wird auch festgelegt in welchem Abstand Unterweisungen zum Thema Hygiene erfolgen müssen und welche Mitarbeiter in welchen zeitlichen Abständen auf Fortbildungen für Hygienebeauftragte MFA geschickt werden.
Inhalt des Hygiene-Plans
Der Inhalt ist selbstverständlich auf die Gegebenheiten und Umstände einer jeder Praxis genau abgestimmt, jedoch sind flächendeckend folgende Punkte geregelt:
- Händehygiene
- Hautantisept
- Flächenreinigung und Flächendesinfektion
- Aufbereitung von medizinischen Instrumenten
- Lagerfristen von Sterilgut
- Abfallentsorgung
- Erfassung und Meldung von übertragbaren Krankheiten
Der Plan muss von der Praxisleitung erstellt werden und wie oben geschrieben ist er für alle Beschäftigten verbindlich. Häufig werden von der Praxisleitung aber auch die Medizinischen Fachangestellten mit dieser Aufgabe vertraut. Damit die MFA dieser Aufgabe gerecht werden kann und sie zu einhundert Prozent umsetzen kann und darf ist eine Fortbildung zur Hygienebeauftragte MFA notwendig.
Was beinhaltet diese Fortbildung
Die Schwerpunkte der Fortbildung beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (u.a.
- den Empfehlungen zur Händehygiene u.a.
- der Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen
- der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der LAGA
- dem Arbeitsschutzgesetz
- den Berufsgenossenschaftliche Regeln
- der Biostoffverordnung
Während der Fortbildung erlangt die MTA Fachwissen aus allen oben genannten Bereichen und im Falle einer erfolgreich absolvierten schriftlichen Abschlussprüfung wird der MTA ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt. Dieses Zertifikat wiederum kann in den Praxisräumen so aufgehängt werden, dass für die Patienten ersichtlich ist, dass die Praxis und ihre Angestellten entsprechend geschult sind und den Hygieneanforderungen entsprechen. Mit eben solch einer erfolgreich absolvierten Fortbildung gelingt es den Ärzten das Vertrauen zu den Patienten in Bezug auf die Hygiene in der Praxis zu festigen oder wieder zu erlangen.
Fazit
Der Gesetzgeber verlangt von Ärzten in ihren Praxen einen Hygiene Plan. Dieser ist wichtig und notwendig, um die Patienten und auch die Angestellten vor möglichen Infektionen bestmöglich zu schützen. Mit regelmäßig durchgeführten Fortbildungen können die Ärzte ihren Patienten zeigen und belegen, dass sie das Thema Hygiene in ihrer Praxis erst nehmen und durch das Aushängen entsprechender Zertifikate können die Patienten dieses auch nachvollziehen.