Die Gläser von Brillen erinnerten in früheren Zeiten nicht selten an die dicken Böden von Schraubgläsern. Dies ist heute glücklicherweise anders. Allerdings bereiten auch leichte, moderne Brillen nicht allen Fehlsichtigen Freude.
Besonders im Job oder beim Sport stören die Sehhilfen oft. Auch kommt die Alternative Kontaktlinsen nicht für alle Brillenträger in Frage, denn ihre Handhabung ist recht kompliziert.
Trend Augen lasern
Daher steigt die Zahl der Menschen, welche sich die Augen lasern lassen, um endlich ohne Sehhilfe leben zu können. Da das Lasern aus einer medizinischen Perspektive in der Regel nicht notwendig ist, muss der Eingriff privat finanziert werden. Pro Auge können so Kosten von rund 2.500 Euro fällig werden.
Die Anwendung des Laserverfahrens ist allerdings nicht für alle Fehlsichtigen geeignet. Durch die hochenergetischen Lichtimpulse wird die Hornhaut zum Teil abgetragen, damit die Brechkraft durch die Veränderung der Krümmung und Form korrigiert wird. Liegt ein Grauer Star vor, der zur Beeinträchtigung der Sehkraft führt, ist das Lasern daher keine Option.
Werden bestimmte Grenzwerte beim Abtragen der Hornhaut beachtet, ist das Lasern generell unbedenklich. Allerdings ist eine solche Operation bei Kurzsichtigkeit beispielsweise nur bis circa minus acht Dioptrien möglich. Patienten, die unter einer stärkeren Fehlsichtigkeit leiden, können auf intraokulare Kontaktlinsen zurückgreifen, die im Zuge einer Operation vor die eigentliche Linse des Auges gesetzt werden.
Wann ist ein Lasereingriff möglich?
Die Dicke der Hornhaut und ihre Stabilität sind unter anderem dafür entscheidend, ob ein Lasereingriff durchgeführt werden kann. Nach der erfolgten Laserung müssen mindestens noch 300 Mikrometer der Hornhaut erhalten sein. Falls es zu einer Abtragung einer zu großen Menge von Hornhaut kommt, können Probleme, wie Vorwölbungen oder Wundheilungsstörungen, auftreten. Durch diese werden dann häufig Sehverschlechterungen hervorgerufen.
Gewisse Einschränkungen gibt es darüber hinaus auch hinsichtlich des Alters der Patienten. Der Lasereingriff ist im Erwachsenenalter sinnvoll, soweit die Sehwerte für ein oder zwei Jahre bereits stabil geblieben sind. Nicht mehr ratsam ist das Lasern bei Patienten über 40 Jahren, da ab diesem Zeitpunkt oft bereits eine Altersweitsichtigkeit eintritt.
Eine akute Entzündung der Augen kann ein weiteres Ausschlusskriterium für den Eingriff darstellen, ebenso wie trockene Augen. Schließlich wird die Hornhaut durch das Lasern geschwächt. Liegen Krankheiten vor, die mit Entzündungsreaktionen oder Wundheilungsstörungen in Verbindung stehen, ist von einem Eingriff ebenfalls abzuraten. Zu diesen zählen beispielsweise eine schlecht eingestellte Diabetes, Autoimmunerkrankungen oder Erkrankungen des Bindegewebes.
Die unterschiedlichen Verfahren
Für den Eingriff kommen drei unterschiedliche Verfahren in Frage. Welches letztendlich genutzt wird, ist von der Beschaffenheit der Hornhaut und des Augapfels abhängig.
Die älteste Methode besteht darin, die Hornhaut durch den Laser oberflächlich abzutragen. Ein Schnitt in die Hornhaut ist dafür nicht nötig. Patienten berichten bei dieser Methode häufig von Schmerzen, auch die Heilung der oberflächlichen Wunde nimmt längere Zeit in Anspruch.
Bei der Femto-LASIK handelt es sich um das moderne Standardverfahren. Aus der Hornhaut wird durch den Laser ein sogenannter Flap geschnitten. Danach arbeitet er sich in die Tiefe vor. Im Anschluss wird der Flap wieder zugeklappt, wächst allerdings nicht erneut an. Das Risiko für trockene Augen ist bei diesem Verfahren recht hoch.
Die Jüngste der Methoden, ReLEx Smile, kommt ohne den Flap aus. Durch den Laser wird ein Schnitt von rund zwei Millimeter Länge erzeugt, durch den eine Korrektur der Hornhaut stattfindet. Dieses Verfahren ist relativ preisintensiv und kann bei Weitsichtigkeit nicht angewendet werden.