Derzeit sind die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung prall gefüllt. Nach dem Jahr 2012, das den Krankenkassen bereits Überschüsse beschert hat, geht die Deutsche Bundesbank auch für das letzte Jahr von einem milliardenschweren Überschuss aus, es wird von einem Plus von mehr als 27 Milliarden Euro gesprochen. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden mittelfristig allerdings damit rechnen müssen, dass ein altes Schreckgespenst zurückkehrt – der Zusatzbeitrag.
Die Bundesbank geht bereits für das laufende Jahr 2014 von einer Verschlechterung der finanziellen Lage in den Kassen aus. Neben Rahmenbedingungen, wie einem sinkenden Zuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds und veränderten Arzneimittelrabatten, dürften auch die Prämien und kassenindividuellen Zusatzleistungen die Bilanzen drücken. Und es kommt ein weiterer Fakt hinzu: Die neue schwarz-rote Koalition will die Beitragsbemessung für gesetzlich Versicherte verändern.
Sinkender Beitragssatz sorgt für Benachteiligung der Versicherten
Eigentlich sind die Pläne der Koalition auf den ersten Blick dazu gedacht, die Versicherten zu entlasten. Bislang muss jedes beitragspflichtige Mitglied der GKV einen Beitrag von 15,5 Prozent leisten. Die Regierung will zukünftig den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent (nur von den Arbeitnehmern getragen) wegfallen lassen und damit die Beitragsparität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern herstellen.
Experten gehen allerdings davon aus, dass genau hiermit die Saat für eine Rückkehr des Zusatzbeitrags gelegt wird. Hintergrund: Der einheitliche Beitragssatz soll festgeschrieben werden. Ein nötiger finanzieller Mehraufwand ist nur durch das Erheben eines Zusatzbeitrags möglich.
Die Folgen für gesetzlich Versicherte unterscheiden sich aber je nach Kasse. GKV-Experten gehen davon aus, dass in einem ersten Schritt die zusätzliche Beitragslast den wegfallenden Sonderbeitrag aufhebt, womit für den Zeitraum zwischen 2015 bis 2016 zu rechnen ist. Später – ab 2017 – nimmt beispielsweise Maximilian Gaßner (Präsident des Bundesversicherungsamts) einen Zusatzbeitrag bis 1,6 Prozent an.