Der Oman beeindruckt mit seiner Natur, macht aufgrund seiner Geschichte neugierig und fasziniert mit der faszinierenden Entwicklung, die das Sultanat innerhalb kürzester Zeit vollbringen konnte. Auch im Vergleich zu früher, ist eine Einreise in das Sultanat relativ einfach. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit konnte man als Auswärtiger nur dann in den Oman einreisen, wenn man eine offizielle Einladung eines Staatsbürgers oder einer im Oman beheimateten Organisation vorweisen konnte.
Andernfalls hatte man die Möglichkeit vorab beim Konsulat oder bei der Botschaft des Omans im eigenen Land vorzusprechen oder eben erst nach Landung auf „gut Glück“ zu hoffen und eine Aufenthaltserlaubnis erst am Flughafen zu beantragen. Es benötigt sicher kaum mehr genauere Erklärungen, welche Strapazen auf Reisende zugekommen sind, denen vor Ort eine Einreise verweigert wurde. Solche Sorgen gehören mittlerweile jedoch der Vergangenheit an. Auch ein Visum für den Oman lässt sich heute ganz einfach, schnell und in wenigen Schritten online beantragen. So steht eurem Urlaub und einer Erholung im Oman nichts mehr im Wege.
Diese Ausländer brauchen ein Visum, diese Staatsangehörigen nicht
Auch wenn das Sultanat in den vergangen Jahrzehnten eine immense und auch positive Entwicklung durchgemacht hat, ist noch immer die ein oder andere Veränderung noch gar nicht so alt. So kann man sein Visum für eine Einreise in den Oman beispielsweise erst seit März 2018 auch online beantragen wie zum Beispiel auf „https://visumelektronisches.de/visa-oman.html„. Vorher ist dies über das Internet noch nicht möglich gewesen! Seither sind Ausländer aus zahlreichen Staaten (z.B. alle Länder der EU, Australien, Argentinien, Brasilien, Japan und Malaysia) dazu berechtigt, ihre Aufenthaltserlaubnisse online ausstellen zu lassen und auch zu bezahlen. Lediglich sechs Staaten sind von einer entsprechenden Pflicht für ein Visum ausgenommen: Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuwait, Saudi Arabien und Neuseeland – wobei letzteres Land als einziges nicht dem Golfkooperationsrat angehört.
Dies gilt es bei der Einholung eines elektronischen Visums für den Oman zu beachten
Parat gelegt haben sollte an sich ein aktuelles Lichtbild und einen gültigen Reisepass, welcher zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in das Sultanat unbedingt noch mindestens für ein halbes Jahr gültig sein muss. Nicht unbedingt erforderlich, aber im Einzelfall Mühen und Zeit sparend ist es, wenn man auf Nachfrage auch folgende Papiere schnell zu Hand hat: eine Buchungsbestätigung des Hotels bzw. der Unterkunft, in welcher man für die Dauer seines Aufenthaltes wohnen wird. Und eine Kopie des bereits gebuchten und bezahlten Rückfluges.
Achtung: während ein gewöhnliches E-Visum für 30 Tage ab Einreise in das Sultanat gültig ist und sich gegebenenfalls um maximal eine Woche verlängern lässt, gelten bei einem Express-Visum andere Regeln: dieses erlaubt einen Aufenthalt im Oman von maximal 21 Tagen und es kann in keinem Fall verlängert werden! In beiden Fällen gilt bei einer Überschreitung der zugesprochenen Aufenthaltsdauer der Erhalt einer Geldstrafe von 10 000 Omani Rials, also umgerechnet zwischen 23 000 und 24 000 Euro, pro überschrittenen Tag.