Das Glück eines Ehepaars ist oft dann vollkommen, wenn Nachwuchs ansteht. Doch manchmal will es einfach auch über einen längeren Zeitraum nicht funktionieren. Dann kann eine Kinderwunschbehandlung helfen. Diese Eingriffe kosten jedoch meist viel Geld und können schnell in mehrere Tausend Euro gehen. Das ist Geld, dass Betroffene vielleicht nicht parat haben. Es gibt jedoch finanzielle Hilfen, die Paare kennen sollten, wenn sie eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen wollen.
Gesetzlicher Zuschuss der Krankenkassen
Die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So darf eine Frau höchstens 39 Jahre alt sein, der Mann höchstens 49. Ebenfalls gibt es ein Mindestalter für beide, welches auf das 25te Lebensjahr angesetzt wurde. Außerdem sind die Versuche, die bezuschusst werden, festgelegt. Zum Beispiel sind es bei einer In-vitro-Fertilisation drei. Wichtig zu wissen: Bevor es losgehen kann, muss die Krankenkasse den Behandlungsplan vorliegen haben und diesen genehmigen.
Extrazuschuss der Krankenkassen
Teile der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gewähren den betroffenen Paaren noch einen Extrazuschuss. Laut der Fachzeitschrift „Finanztest“ ist das bei 39. Von 71 gesetzlichen Krankenkassen, welche getestet wurden, der Fall. Jedoch zahlen einige Krankenkassen nur, wenn auch beide Partner dort versichert sind. Eine Nachfrage von „Finanztest“ beim Bundesamt für Soziale Sicherung zeigte jedoch, dass eine solche Regelung unzulässig ist. Es könnte also sein, dass die Kassen die Regelung noch anpassen.
Es gibt auch Hilfe von Bund und Ländern
Finanzielle Unterstützung können Paare, die sich Kinder wünschen, auch von Bund und Ländern erwarten. Wie viel und für wen genau, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. Hierfür bietet das Bundesfamilienministerium einen Internet-Fördercheck an.
Die Förderung von Bund und Ländern kann für Paare sehr attraktiv sein, bei denen drei Versuche einer In-vitro-Fertilisation nicht zum erwünschten Ergebnis geführt haben. Für den vierten Versuch, bei dem die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr bezahlen, übernehmen Bund und die Länder nämlich bis zu 50 Prozent der Kosten.