Der Pflegegrad 4 bedeutet bei Betroffenen die schwerste Einschränkung der eigenen Selbstständigkeit und gewährleistet Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diesen Pflegegrad 4 zu bekommen, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden. Danach untersucht ein Gutachter den Versicherten zu Hause, wie viel Selbstständigkeit noch wirklich vorhanden ist. Anhand eines Punktesystems erfolgt die entsprechende Einstufung in den Pflegegrad. Je größer die Unselbstständigkeit des Versicherten ist, desto höher ist die Punkteanzahl und umso höher ist auch der Pflegegrad. Der Pflegegrad 4 hat eine Punkteanzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten. Ausschließlich dann werden Leistungen aus der Pflegekasse gezahlt.
Die Voraussetzungen und die Kriterien für Pflegegrad 4
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, ist die Voraussetzung notwendig, dass der Antragsteller enorm schwer bei seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Bei der Begutachtung werden diverse Kriterien mit ein bezogen, wie zum Beispiel die Mobilität. Es wird auf die selbstständige Bewegung, sowie auf die Körperhaltung geachtet. Ebenfalls die kognitive und kommunikative Fähigkeit wird untersucht, indem begutachtet wird, ob sich der Versicherte im täglichen Leben örtlich und zeitlich orientieren kann und ob dieser eigenständig Entscheidungen treffen kann. Weitere Kriterien sind die Begutachtung der Verhaltensweise und die Überprüfung der psychischen Lage. Besteht ein ängstliches oder aggressives Verhalten oder existiert nächtliche Unruhe oder sogar Wahnvorstellungen? Ist der Betroffene noch selbstständig genug, um sich jeden Tag zu waschen und mit Essen und Trinken zu versorgen? All diese Kriterien fließen in die Endbeurteilung über den Pflegegrad mit ein.
Die Leistungen bei Pflegegrad 4
Versicherte, die den Pflegegrad 4 erhalten, profitieren von zahlreichen Leistungen. Da die Selbstständigkeit enorm beeinträchtigt ist, bezahlt die Pflegekasse im Folgenden aufgeführte Sachleistungen und Geldleistungen:
• Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
• Medizinische Hilfsmittel bis zu 60 Euro im Monat
• Einmalhandschuhe
• Desinfektionsmittel
• Bettschutzeinlagen
• Zuschuss für technische Hilfsmittel bis zu 23 Euro im Monat
• Stationäre Leistungen
Höhe der Pflegegeld- und Pflegesachleistungen in Pflegegrad 4
Übernehmen Angehörige die Pflege, steht jeden Monat ein Pflegegeld in der Höhe von 728 Euro zur Verfügung. Ein professioneller Pflegedienst bekommt im Monat maximal 1612 Euro. Betroffene mit einem Pflegegrad 4 erhalten bei vollstationärer Pflege eine monatliche Unterstützung von maximal 1775 Euro.