Wer akut erkrankt oder gar operiert werden muss, der ist auf das Können des Arztes angewiesen. Weil medizinisches Personal hin und wieder Fehler macht, können Behandlungsfehler vorkommen. Doch Patienten sind ihrem Schicksal nicht wehrlos ausgeliefert, sondern können sich bei einem Behandlungsfehler wehren.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Wenn ein Arzt nicht nach den offiziell geltenden Regeln oder Vorschriften handelt und dadurch den Patienten schädigt, dann ist die Rede von einem Behandlungsfehler. Sollten Sie in diese Situation kommen, so haben Sie die Möglichkeit, gegen den behandelnden Arzt zu klagen. Falls Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese die Kosten.
Damit Sie einen Rechtsanwalt Medizinrecht beauftragen können, müssen alle Bedingungen für einen echten Behandlungsfehler vorliegen. Kann ihr Anwalt diesen Umstand nachweisen, so dürfen Sie mit Schadensersatz oder mit der Zahlung von Schmerzensgeld rechnen.
So gehen Sie konkret vor
Um wegen eines Behandlungsfehlers tatsächlich vor Gericht ziehen zu können, müssen Sie einen Gutachter beauftragen. Dieser wird feststellen, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt. Hierzu können Sie sich zum Beispiel an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse wenden. Handelt es sich um einen Gutachter, der von der Krankenkasse gestellt wird, so ist die Untersuchung und Dokumentation in der Regel kostenlos.
Der Gutachter stellt fest, ob der entstandene Schaden tatsächlich mit einem Fehler von Seiten des Arztes zusammenhängt. Wenn Sie gerne möchten, dass die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Ihrem Sinne tätig wird, dann brauchen Sie die Zustimmung des betroffenen Arztes. Damit das Gutachten von dieser Stelle oder von der Krankenkasse aus erstellt werden kann, müssen alle wichtigen Informationen gesammelt werden.
Unter anderem müssen Fotos erstellt, Kopien verschickt und Gedächtnisprotokolle erfasst werden. Machen Sie sich an dieser Stelle auf eine nervenaufreibende und anstrengende Zeit gefasst. Je besser sich Ihr individueller Fall rekonstruieren lässt, desto besser stehen später Ihre Aussichten vor Gericht. Es lohnt sich also, in die Dokumentation Zeit zu investierten.
Das Gerichtsverfahren: Kostspielig und aufregend
Wenn Sie vor Gericht ziehen möchten, sich aber keinen Anwalt leisten können, dann können Sie die Prozesskostenhilfe beantragen. Auch für diesen Fall benötigen Sie zuerst ein positives Gutachten über Ihren Fall. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, der kann die Kosten auch hier geltend machen. Allerdings übernehmen die Unternehmen die Kosten nur dann, wenn eine echte Chance auf Erfolg besteht. Zudem muss es um einen hohen Streitwert gehen.
Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und viele Nerven. Aus diesem Grund sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie diesen Schritt gehen möchten. Lassen Sie sich vor einem Gerichtsverfahren von einem Anwalt beraten. Dieser wird Ihnen auch sagen, ob eine außergerichtliche Einigung unter Umständen eher anzustreben ist.
Verjährungsfristen unbedingt einhalten
Auch bei den sogenannten Ärztefehlern bestehen Verjährungsfristen. Wenn Sie den Arzt auf Schadenersatz verklagen möchten, dann haben Sie hierzu lediglich drei Jahre Zeit. Allerdings beginnt diese Frist nicht mit der Behandlung selbst, sondern erst mit der Entdeckung des Fehlers. Konkret bedeutet das für Sie: Wird der Fehler Ihres Arztes erst zwei Jahre nach der Behandlung entdeckt, haben Sie ab diesem Tag immer noch drei Jahre Zeit, um vor Gericht zu ziehen.
Lassen Sie sich auch hinsichtlich der Verjährung beraten und halten Sie die zeitlichen Fristen unbedingt ein. Agieren Sie trotzdem nicht zu voreilig, denn eine rechtlich wirksame Handlung lässt sich nicht mehr so einfach rückgängig machen. Fragen Sie Ihren Anwalt unbedingt nach den Erfolgsaussichten und setzen Sie sich mit ähnlich gelagerten Fällen anderer Betroffener auseinander.