In einer aktuellen Pressemitteilung warnt die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) vor dem Gebrauch sogenannte E- Shishas. Wie die Direktorin der BZgA, Prof. Dr. Elisabeth Pott, erklärte, seien bei den noch relativ neuen Produkten Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen. Es könne durchaus sein, dass ein Hauptbestandteil der elektrischen Shishas – der Stoff Propandiol (auch bekannt unter der Bezeichnung Propylenglykol) – zum Problem werde. Letzteres ist ein Lösungsmittel und wird in der Praxis für verschiedene Zwecke benutzt, unter anderem in Salben, Deos oder Zahncremes. Gesundheitlich bedenklich ist die Verwendung aufgrund des Allergiepotenzials.
Darüber hinaus sei laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einigen der Shishas Nikotin enthalten. Deren Konsum, so die BZgA, beinhalte das Risiko eine Abhängigkeit. Zudem hat die Bundeszentrale Bedenken in Bezug auf aromatisierte Liquids. Ähnlich den „klassischen“ Shisha-Tabaken mit Aroma werden hier sehr fruchtige Aromen angeboten. Die BZgA sieht hier eine Gefahr für Kinder und Jugendliche, da die Hemmschwelle zu echten Zigaretten sinken könne.
E-Shishas und E-Zigaretten nach wie vor umstritten
Die Warnung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weist auf verschiedene mögliche Gesundheitsgefahren im Kontext mit elektrischen Shishas hin, schränkt gleichzeitig aber auch ein, dass valide Daten zu einer Gesundheitsgefährdung fehlen. Damit macht die BZgA deutlich, in welchem Dilemma Experten und Behörden stecken.
Aufgrund der bisher relativ kurzen Gebrauchsdauer fehlen verlässliche Langzeitstudien zur Gesundheitsgefährdung der E-Rauchprodukte. Wie kontrovers das Thema diskutiert wird, lässt sich an den Reaktionen einzelner Länder ablesen. Während beispielsweise in den Niederlanden von keiner Gefährdung der Bevölkerung ausgegangen wird, dehnen einige Kommunen in Deutschland den geltenden Nichtraucherschutz auch auf den Gebrauch der elektronischen Zigaretten aus.