Immer mehr Menschen in Deutschland brauchen eine Brille – seit den Sechzigern hat sich die Zahl der Zwanzig- bis Dreißigjährigen mit Sehhilfe knapp verdreifacht. Ein Grund dafür ist die ständige Bildschirmarbeit, die uns zwingt, unsere Augen täglich mehrere Stunden unnatürlich nah zu fokussieren. Wir zeigen, wie man Kurzsichtigkeit vorbeugt und was man im Fall der Fälle tun kann, um sich eine notwendige Brille teilweise oder vollständig erstatten zu lassen.
Kurzsichtigkeit schon früh vorbeugen
Der beste Optiker hat es schwer, wenn Kinder bereits im jüngsten Alter täglich viele Stunden vor einem Smartphone oder Tablet verbringen. Da der Augapfel erst mit etwa 30 Jahren ausgewachsen ist, ist die jüngere Zielgruppe deutlich anfälliger für Veränderungen, die durch zu langes Starren auf den Nahbereich hervorgerufen werden. Verhindern kann man dies durch einen möglichst großen Mindestabstand zum Bildschirm, der 50 bis 70 Zentimeter betragen sollte. Dazu sind eine ausreichende Beleuchtung mit natürlichem Licht sowie regelmäßige Pausen im Freien Pflicht, um die angestrengten Augen ein wenig zu entlasten. Die selben Tipps treffen auch für längere Lerneinheiten mit analogen Medien zu.
Kosten für eine Brille erstatten lassen
Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei Verdacht auf eine mögliche Kurz- oder Weitsichtigkeit so schnell wie möglich einen Augenarzt zu konsultieren. Dies ist einerseits hilfreich, um die Symptome rechtzeitig zu lindern, andererseits zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Sehhilfe für Kinder und Jugendliche vollständig. Ob dies auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke gilt, sollten Sie vorher mit der eigenen Krankenkasse im Einzelfall besprechen.
Bei volljährigen Patienten sieht es leider schlechter aus: Sie bekommen erst ab einer Sehschwäche von mindestens sechs Dioptrien beziehungsweise vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser darf nur für die Brillengläser, nicht aber für die Fassung eingesetzt werden und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
Weitere Möglichkeiten zur Kostenerstattung
Handelt es sich bei der Kurzsichtigkeit um eine Berufskrankheit, die plausibel durch lange Bildschirmtätigkeit am Arbeitsplatz hervorgerufen oder verschlimmert wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für eine spezielle, notwenige Arbeitsbrille teilweise oder vollständig zu übernehmen. Dies gilt jedoch nicht für Brillen, die im Alltag getragen werden.
Wer weiß, dass er regelmäßig eine neue Brille benötigt, sollte sich darüber hinaus mit einer Zusatzversicherung speziell für Sehhilfen auseinandersetzen.
Wer es sich leisten kann, sollte darüber hinaus die Preise und Leistungen verschiedener privater und gesetzlicher Versicherungsgesellschaften gegenüberstellend vergleichen, um so das beste Angebot für sich herauszufinden. Auch Chain Reaction Erfahrungen können hier weiter helfen.
Es ist außerdem empfehlenswert, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Gesetzeslage zur Sehhilfekostenerstattung zu informieren, da hier häufig Änderungen vorgenommen werden.