Die Preise für Zahnersatz, egal, ob Prothese, Brücke oder Krone, können ein ganz schönes Loch ins Portemonnaie reißen. Abhängig von dem jeweiligen Umfang, der Art und dem verwendeten Material der zahnärztlichen Versorgung, werden für die Behandlung häufig Kosten im vierstelligen Bereich fällig.
Der Eigenanteil für die Patienten gestaltet bei Zahnsanierungen sehr hoch. Allerdings erstatten die Krankenkassen den gesetzlich Versicherten seit dem Oktober des vergangenen Jahres einen höheren Betrag, da der Festzuschuss für die Regelversorgung auf 60 Prozent – von vormals 50 Prozent – erhöht wurde.
Die Regelversorgung bezeichnet dabei die Basisversorgung, die von allen gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wurde und durch die sämtliche nötige Leistungen abgedeckt werden – ob einzelne Zahnlücke oder Vollprothese. Allerdings müssen Patienten zusätzliche Extras, wie Goldinlays oder Keramikbrücken und -kronen, auch in Zukunft eigenständig finanzieren.
Ein kompetenter Zahnarzt, wie der Zahnarzt Charlottenburg, klärt seine Patienten stets im Detail darüber auf, welche Zuschüsse sie durch ihre Krankenkasse erwarten können.
Größere Vorteile durch gepflegtes Bonusheft
Kann mithilfe eines Bonushefts oder Ähnlichem nachgewiesen werden, dass die zahnärztliche Kontrolle jedes Jahr durchgeführt wurde, fällt der Bonus dafür seit Oktober 2020 ebenfalls höher aus.
Gestiegen ist der Krankenkassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent, wenn das Bonusheft über fünf Jahre ordentlich geführt wurde. Bei einem Bonusheft, dass über zehn Jahre ausgefüllt wurde, wurde eine Erhöhung von 65 auf 75 Prozent vorgenommen.
Die Krankenkasse kann ihren Zuschuss in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls auf 75 Prozent erhöhen, wenn die Zähne des Versicherten regelmäßig gepflegt und die Kontrolluntersuchung in den vergangenen zehn Jahren lediglich einmal nicht ausgeführt wurde.
Daneben wurde von dem GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene die Empfehlung ausgesprochen, dass der vollständige Bonusanspruch nicht verfallen sollte, wenn die Zahnvorsorgeuntersuchungen aufgrund der Corona-Situation im Jahr 2020 nicht in Anspruch genommen wurden.
Zahnersatz wird höher bezuschusst
Falls im Bereich der Seitenzähne ein Zahn fehlen sollte, besteht die Regelversorgung in einer Brücke, die nicht aus Edelmetall gefertigt ist. Mit den neuen Zuschussregelungen gestalten sich die Kosten dann wie folgt:
Laut der Festzuschuss-Richtlinie betragen die Gesamtkosten für die Zahnersatz-Behandlung circa 768 Euro. Seit dem Jahr 2021 ist der Zuschuss für diese Art des Zahnersatzes von 450 auf 461 Euro gestiegen. Falls ein Bonusheft vorliegt, dass über zehn Jahre geführt wurde, würde der Zuschuss sogar rund 576 Euro betragen. Auf Anfrage können Geringverdiener die Regelversorgung auch ohne die Leistung eines Eigenanteils erhalten.
Falls ein Implantat oder eine Keramikbrücke gewünscht wird, fällt der Eigenanteil jedoch wesentlich höher aus, da sich die Höhe des Zuschusses nicht verändert, die Gesamtkosten der Behandlung dann jedoch zwischen 1.500 und 3.500 Euro liegen.
Die Gültigkeit des Heil- und Kostenplans beträgt grundsätzlich sechs Monate. Innerhalb dieser Frist ist der Zahnersatz einzusetzen. Fall es zu einer Verzögerung der Behandlung kommt, muss der Plan innerhalb der 6-Monats-Frist noch einmal bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden, damit eine Verlängerung vorgenommen werden kann.
Informationen zur Regelversorgung einholen
Vor ihrer Behandlung sollten sich Patienten unbedingt über die Leistungen, die in der Regelversorgung enthalten sind, ausführlich informieren. Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Basisversorgungen gut erprobt.
Für Zahnärzte besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Patienten stets sämtliche Alternativen zu erläutern – auch die kostengünstigen Möglichkeiten der Regelversorgung. Falls Unsicherheit besteht, ist es sinnvoll, vor großen Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, außerdem sollte grundsätzlich keine Behandlung ohne einen entsprechenden Kostenvoranschlag begonnen werden.