Sofern ein Sehfehler nicht auf eine Krankheit zurück zu führen ist, liegt das Problem meist im Hornhautrelief begründet. Dieses bündelt im Normalfall das Licht am höchsten Punkt der Hornhaut, sodass es von der darunter liegenden Netzhaut korrekt interpretiert werden kann. Liegt nun aber eine unnatürliche Veränderung des Augengewebes (auch Epithel genannt) vor, etwa durch eine zu dicke Hornhautschicht oder eine von Unebenheiten gekennzeichnete Krümmung, kommt es zu einer Behinderung der Netzhautfunktion und folglich zu einer Sehschwäche.
Das Augenlaserverfahren zielt nun darauf ab, die Bündelung der Lichtstrahlen mittels einer künstlichen Abflachung des betroffenen Gewebes zu verbessern. Handelt es sich bei dem Sehfehler um eine Kurzsichtigkeit, so konzentriert sich das Verfahren auf den zentral gelegenen Epithelbereich direkt über der Regenbogenhaut (Iris). Bei Weitsichtigkeit hingegen wird die Epithelregion der Iris nachträglich hervorgehoben. Zu diesem Zweck graviert der Augenlaser eine ringförmige Vertiefung in das die Regenbogenhaut umgebende Gewebe.
Erstgespräch und Voruntersuchung
Natürlich müssen vor einem Lasereingriff grundlegende Fragen bezüglich des am besten geeigneten Verfahrens sowie der einzelnen Behandlungsschritte geklärt werden. Der erste Gang führt Betroffene daher prinzipiell zu einem Vorgespräch beim Augenarzt. Hier werden die Augen einem eingehenden Sehfähigkeitstest unterzogen, um festzustellen, ob diese überhaupt auf eine Laserbehandlung ansprechen. Drei wichtige Kritikpunkte dieser Untersuchung sind:
Eignung der Augen: Bei Kurzsichtigkeit liegen die Grenzwerte für eine Behandlung bei etwa minus 10 Dioptrien. Weitsichtige haben bei bis zu 3 Dioptrien gute Aussichten auf vollkommene Wiederherstellung der Sehfähigkeit. Daneben sind auch leichte Hornhautverkrümmungen behandelbar. Hat sich die Sehschwäche des Patienten aber im laufe der letzten zwei Jahre verschlechtert oder lassen andere Eigenschaften der Augen (z.B. zu trockenes oder zu dünnes Hornhautgewebe) keinen Eingriff zu, müssen Sie als Patient leider auf die Laserbehandlung verzichten. Gleiches gilt für Augenkrankheiten wie Bindegewebestörungen.
Alter des Patienten: Da die vollständige Entwicklung der Sehfähigkeit generell erst mit dem 18. Lebensjahr oder einige Jahre später abgeschlossen ist, verbietet die Mindestaltervorgabe eine Augenoperation vor Vollendung der Volljährigkeit. Jedoch ist auch danach noch von einer vorschnellen Behandlung abzusehen. Stattdessen sollten Sie die Sehschwäche zunächst noch einige Zeit beobachten, kann sie sich bis Mitte 20 doch immer noch von selbst stabilisieren. Ältere Menschen, die beispielsweise aufgrund einer natürlichen Sehverschlechterung an Altersweitsicht leiden, haben dagegen bessere Chancen.
Laserverfahren: Im Bereich des Augenlaserns wird zwischen dem Oberflächen- und dem Epithel schonenden Tiefenverfahren unterschieden. Welches der beiden Verfahren für Sie geeignet ist, kann Ihnen ein Augenarzt ebenfalls in einem Erstgespräch mitteilen. Zu den wichtigsten Lasermethoden gehören hierbei
- das PRK-Verfahren
- das LASEK-Verfahren
- das LASIK-Verfahren und
- das Femto-LASIK-Verfahren.
Auswahl der Klinik und Finanzierung
Themenwelt: Augenlasern
Welche Klinik für die Behandlung in Frage kommt, hängt von den dort angebotenen Laserverfahren, in vielen Fällen aber auch vom Preis ab. In der Regel kostet eine Laserbehandlung je nach Aufwand zwischen 700 € und 2 500 €, wobei Zuschüsse seitens der Krankenhasse nur selten genehmigt werden. Des Weiteren können Nachbehandlungs-OPs fällig werden, wenn das gewünschte Ergebnis nicht gleich nach dem ersten Laservorgang eintritt. Aus diesem Grund weichen viele Patienten auf Kliniken im Ausland aus, denn hier halten die Kosten sich oftmals in Grenzen. Empfehlenswert ist diese Schnäppchenjägerei nicht immer, denn bei Behandlungsfehlern ist ein Betroffener oftmals nicht ausreichend durch entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert. Auch weichen die Operationsstandards in manchen Ländern stark von denen deutscher Kliniken ab, was das Behandlungsrisiko stark erhöht. Vergewissern Sie sich also, dass die ausgewählte Klinik seriös ist. Immerhin geht es in dieser Angelegenheit um ein kostbares Gut: Ihre Sehfähigkeit.
Unerlässliche Nachsorge
- Halten Sie die mit einer Klinik vereinbarten Nachsorgetermine unbedingt ein. Das Auge ist ein empfindliches Organ und die Epithel benötigt mitunter bis zu 3 Monate, um sich vollständig zu regenerieren.
- Überfordern Sie Ihre Augen nicht gleich zu Beginn. Ihr Sehmechanismus, vor allem das für die Sehkraft verantwortliche Gehirnzentrum benötigt Zeit, um sich an die Veränderungen zu gewöhnen.
- Auch wenn die neu erworbene Sehkraft während der Abheilungsphase noch etwas eingeschränkt ist, sollten Sie auf Sehhilfen verzichten. Zum einen erschwert der ständige Wechsel Augen und Gehirn die dauerhafte Umstellung, zum anderen sind gerade Fremdkörper wie Kontaktlinsen und damit einhergehende Reinigungsmittel absolutes Gift für die Regeneration des verletzten Gewebes.
- Ist die erste Behandlung nicht auf Anhieb so erfolgreich verlaufen wie geplant, sind möglicherweise weitere Nachbehandlungen notwendig. Stellen Sie sich also darauf ein, dass die Prozedur unter Umständen wiederholt werden muss.