Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. So ist das auch in der Medizin. Laut eines bundesweiten Registers des Medizinischen Dienstes wurden so mehr als 3.500 Behandlungsfehler allein im Jahr 2021 registriert. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.
Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK) und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, Dr. Ellen Lundershausen betonte, dass die BÄK mit diesen Behandlungsfehlern offen umginge und Patient:innen dabei unterstützen würde zu ihrem Recht zu kommen.
Lundershausen verdeutlichte außerdem, dass Ärtz:innen ihren Patient:innen zwar nicht immer Heilung versprechen könnten, aber sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen würden, dass Qualität ihrer Behandlung nicht leiden müsse und somit Sicherheit gewährleistet werden könne.
Verschiedene Qualitätszirkel, Peer-Reviews, aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen inklusive anonymer Fehlermeldesysteme gehörten in medizinischen Einrichtungen zwar längst zum Alltag, könnten aber nicht garantieren, dass überhaupt keine Fehlbehandlungen mehr durchgeführt würden. So sei laut Aussage von Lundershausen jeder Fehler innerhalb einer Behandlung zu viel. Ziel sei es auszuschließen, dass derselbe Fehler des Öfteren vorkommen würde.
Im Jahr 2021 haben die verschiedenen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bundesweit insgesamt 5324 Sachentscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Hier lag in 1426 Fällen ein Behandlungsfehler vor. Von diesen wurde in 1293 Fällen ermittelt, dass der Behandlungsfehler die Ursache für einen Gesundheitsschaden war, der einen Anspruch der Patient:innen auf Entschädigung begründete. Am häufigsten führten Diagnosen im Bereich Knie- und Hüftgelenkarthrose sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen zu Behandlungsfehlervorwürfen.