Jeder Bürger in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei gibt es auf dem Versicherungsmarkt zwei Angebote: die gesetzliche Krankenversicherung mit einer medizinischen Mindestleistung und die private Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer, Arbeitssuchenden und Studenten sind gesetzlich versichert, deshalb bedarf es in der Regel weiterer Zusatzversicherungen zum Schutz der Gesundheit.
Gesetzliche Krankenversicherung der Gesundheitskassen
Per Gesetz haben alle Bürger ein Anrecht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, der ihnen die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gewährt. Wer die Leistungen beansprucht, muss vereinzelt Zusatzbeiträge leisten, insbesondere für außerordentliche Untersuchungen oder Behandlungen. Vielen Bürgern reicht der Versicherungsschutz nicht, weshalb die Gesundheitskassen im Rahmen der Krankenversicherung Zusatzleistungen gegen eine höhere Beitragszahlung anbieten.
Besonders sinnvoll ist die zusätzliche Zahnabsicherung. Zahnimplantate, Zahnspangen und weitere Dentalgeräte und Behandlungen sind sehr teuer. Um die Kosten durch die Kasse zu decken, ist eine Zusatzpolice notwendig, da die Kostenübernahme durch die Versicherung sich marginal auf die Gesamtrechnung auswirkt. Personen mit geringem Einkommen wird die Zahnzusatzversicherung dringend empfohlen.
Private Gesundheitsversicherung
Mit der privaten Gesundheitsversicherung erhalten Patienten viele Behandlungen ohne Zusatzzahlungen. Die sind je nach Auswahl des Gesamtpakets bereits in der Versicherungspolice enthalten. Etwas teurer wird es, wenn Patienten eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus wünschen oder ein Ein- oder Zweibettzimmer bevorzugen. Auch gesetzlich Versicherte können diese Extras mit der Krankenhauszusatzversicherung erhalten. Jedoch ist zu bedenken, dass die sehr kostenintensiv ist und kaum reale Vorteile bringt.
Private Unfallversicherung
Was eine gute Unfallversicherung leisten sollte, hat Amba-Versicherungen erklärt:
Eine Klausel zur Abdeckung der dauerhaften Invalidität. Besteht die physische Einschränkung mindestens drei Jahre, dann wird es sehr kostenintensiv, die Pflege zu gewährleisten. Damit Patienten sich nicht verschulden, ist die private Unfallversicherung eine gute Lösung. Allerdings zahlt die Unfallversicherung nur, wenn es sich tatsächlich um einen Unfall handelt und nicht um einen Arbeitsunfall und die Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. In dem Fall muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.
Es bedarf einer klar erkennbaren Definition eines Unfalls. Versicherungen verweigern die Leistungsübernahme, wenn der Unfall das Resultat einer vorangegangenen Beeinträchtigung ist. Dazu zählt der Herzinfarkt ebenso wie eine Autofahrt unter Einfluss von Drogen oder Alkohol.
Die Unfallversicherung muss bereits ab einem Prozent Invalidität greifen. Die gesetzliche Versicherung greift erst ab 20 Prozent. Bis dahin zahlen Patienten alle Zusatzkosten allein, sollte keine Unfallversicherung bestehen. Kinder sind hingegen mit einer speziellen Kinderunfallversicherung zu schützen. Für sie besteht zwar Versicherungsschutz in den Bildungseinrichtungen, aber im privaten Bereich sind sie unterversichert. Ihnen steht weder die Berufsunfähigkeitsleistung aus einer Versicherung zu, noch sind sie durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert.
Private Pflegeversicherung
Es besteht zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, allerdings können Pflegebedürftige damit nur äußerst selten die anfallenden Kosten begleichen. Die Pflege ist unter Umständen sehr teuer. Pflegepersonal, medizinisches Personal, barrierefreie Umbauten der heimischen Immobilie, Therapien und medizinische Utensilien kosten sehr viel Geld. Um einen vollen Versicherungsschutz zu erhalten, wird zur privaten Pflegeversicherung geraten. Zu bedenken gilt, dass die Beiträge mit dem Alter steigen und deshalb eine langfristige finanzielle Einkommensabsicherung zwingend notwendig ist.
Sekundäre Versicherungen für die Gesundheit
Die Krankentagegeldversicherung lohnt nur im seltensten Fall. Arbeitgeber müssen die ersten 42 Tage der Krankschreibung die Lohnfortzahlung gewährleisten. Die meisten Patienten sind in dieser Zeit bereits wieder berufsfähig. Einzig für Soloselbstständige ist die Versicherung durchaus attraktiv, denn sie leben ausschließlich von ihrem Gewinn aus dem Umsatz, den sie täglich erwirtschaften müssen.
Die Krankenhauszusatzversicherung, Brillenversicherung und weitere Gesundheitsversicherungen spielen hingegen keine Rolle. Sie lohnen nur, wenn absehbar ist, dass regelmäßige Krankenhausaufenthalte oder medizinische Produkte benötigt werden.